Du lebst oder arbeitest in Hessen und willst Bildungsurlaub beantragen? Hier erfährst du alles Wichtige: Wer Anspruch hat, wie viele Tage dir zustehen, welche Kurse anerkannt sind – und worauf du bei Antrag & Fristen achten musst.
Nach dem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) hast du als Arbeitnehmer*in jährlich Anspruch auf fünf bezahlte Freistellungstage. Wenn du bis 31. Dezember schriftlich erklärst, dass du den Anspruch des Folgejahres vorziehst, darfst du bereits im ersten Jahr des Zweijahresfensters einen zehntägigen Blockkurs besuchen. Voraussetzung ist eine ununterbrochene Beschäftigungszeit von sechs Monaten sowie ein Kurs, der vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) anerkannt ist.
Du musst seit mindestens sechs Monaten bei deinem aktuellen Arbeitgeber beschäftigt sein. Teilzeitkräfte, deren Wochenarbeitszeit mindestens fünfzig Prozent einer Vollzeitstelle beträgt, erhalten den vollen Anspruch. Zudem muss es sich um eine Weiterbildung handeln, die als beruflich, politisch oder kulturell anerkannt und in der Thüringer Kursdatenbank gelistet ist; reine Selbstlern-Formate ohne Live-Anteil werden nicht zugelassen.
Grundsätzlich stehen dir fünf Tage pro Kalenderjahr zu. Entscheidest du dich für die Bündelung, kannst du – nach fristgerechter schriftlicher Übertragungsanzeige – einmalig zehn zusammenhängende Freistellungstage nutzen. Nicht verbrauchte Tage verfallen nach Ablauf des Zweijahresfensters.
Dein Antrag muss spätestens acht Wochen vor Kursbeginn schriftlich beim Arbeitgeber eingehen. Reagiert der Arbeitgeber nicht innerhalb von vier Wochen, gilt dein Antrag als genehmigt. Lehnt er ab, muss er dies schriftlich und mit zwingenden betrieblichen Gründen begründen.
Anerkannt werden Präsenz-, Hybrid- oder Live-Online-Veranstaltungen mit unmittelbarem Austausch zwischen Lehrenden und Teilnehmenden. Die offizielle Anerkennung und Listung erfolgt über das TMBJS.
Sende ein formloses Schreiben mit Kursbezeichnung, Zeitraum und Anerkennungsbescheid an deinen Arbeitgeber. Bewahre eine Kopie für deine Unterlagen auf, um im Konfliktfall deine Fristeinhaltung nachweisen zu können.
Du entwickelst Fähigkeiten, die dich im Berufsalltag wirklich weiterbringen – ob Kommunikation, KI oder Projektmanagement. Und das Beste: Auch dein Arbeitgeber profitiert davon. Bildungsurlaub ist kein Nice-to-have, sondern ein echtes Win-Win.
Dein Bildungsurlaub kann durch staatliche Programme bezuschusst werden – etwa über Bildungsprämien oder Fördermaßnahmen einzelner Bundesländer. Aber auch viele Arbeitgeber übernehmen inzwischen (teilweise) die Kosten für Seminare oder gewähren zusätzlich freie Tage, wenn das Thema zum Job passt. Wir unterstützen dich gern dabei, das Beste aus beiden Welten zu nutzen.
Die Kosten für deinen Bildungsurlaub kannst du in der Regel als Werbungskosten von der Steuer absetzen – oft sogar komplett. Das bedeutet: Du investierst in dich und bekommst einen Teil über die Steuererklärung zurück. Informiere dich dazu am besten bei deinem Steuerberater, welche Möglichkeiten in deinem Fall bestehen.
Bildungsurlaub oder Bildungszeit ist zusätzlicher, gesetzlich geregelter Sonderurlaub – on top zu deinem regulären Jahresurlaub. In vielen Bundesländern stehen dir 5 Tage pro Jahr zu. Und das Beste: In einigen Ländern kannst du die Tage ansammeln und ins Folgejahr mitnehmen – so sind auch bis zu 10 Tage Bildungsurlaub am Stück möglich. Ideal für intensivere Kurse und Reisen ins Ausland.
Unsere Kurse bieten nicht nur fundiertes Wissen, sondern auch bewusst Raum für ergänzende Aktivitäten – etwa Surfen, Wandern oder Yoga. Studien zeigen: Bewegung und Natur fördern nachweislich Konzentration, Kreativität und nachhaltiges Lernen. So wird Weiterbildung nicht nur effektiver, sondern auch erfüllender.
Durch unsere AZAV zertifizierung stellen wir sicher, dass unsere Weiterbildungen strengen Qualitätsstandards entsprechen. Für dich bedeutet das:
✅ Qualifizierte Dozent*innen
✅ Anerkennung bei Arbeitgebern & Behörden
✅ Förderung durch die Agentur für Arbeit möglich