Du lebst oder arbeitest in Thüringen und willst Bildungsurlaub beantragen? Hier erfährst du alles Wichtige: Wer Anspruch hat, wie viele Tage dir zustehen, welche Kurse anerkannt sind – und worauf du bei Antrag & Fristen achten musst.
Nach dem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) hast du als Arbeitnehmer*in jährlich Anspruch auf fünf bezahlte Freistellungstage. Voraussetzung ist eine ununterbrochene Beschäftigungszeit von sechs Monaten sowie ein Kurs, der vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) anerkannt ist.
Du musst seit mindestens sechs Monaten bei deinem aktuellen Arbeitgeber beschäftigt sein. Zudem muss es sich um eine Weiterbildung handeln, die als beruflich, politisch oder kulturell anerkannt und in der Thüringer Kursdatenbank gelistet ist; reine Selbstlern-Formate ohne Live-Anteil werden nicht zugelassen.
Grundsätzlich stehen dir fünf Tage pro Kalenderjahr zu. Entscheidest du dich für die Bündelung, kannst du – nach fristgerechter schriftlicher Übertragungsanzeige – einmalig zehn zusammenhängende Freistellungstage nutzen. Nicht verbrauchte Tage verfallen nach Ablauf des Zweijahresfensters. Azubis haben nur das Recht auf drei Tage pro Kalenderjahr.
Dein Antrag muss spätestens acht Wochen vor Kursbeginn schriftlich beim Arbeitgeber eingehen. Reagiert der Arbeitgeber nicht innerhalb von vier Wochen, gilt dein Antrag als genehmigt. Lehnt er ab, muss er dies schriftlich und mit zwingenden betrieblichen Gründen begründen.
Anerkannt werden Präsenz-, Hybrid- oder Live-Online-Veranstaltungen mit unmittelbarem Austausch zwischen Lehrenden und Teilnehmenden. Die offizielle Anerkennung und Listung erfolgt über das TMBJS.
Sende ein formloses Schreiben mit Kursbezeichnung und -inhalten, Zeitraum und Anerkennungsbescheid an deinen Arbeitgeber. Bewahre eine Kopie für deine Unterlagen auf, um im Konfliktfall deine Fristeinhaltung nachweisen zu können.
Unsere Kurse vermitteln dir moderne Schlüsselkompetenzen, die dich zukunftsfähig machen – unabhängig von Branche oder Jobtitel. Es geht um Fähigkeiten, die dir helfen, komplexe Aufgaben zu strukturieren, Stress zu reduzieren und Veränderungen souverän zu meistern. Was du hier lernst, boostet nicht nur deine Karriere, sondern auch deinen Alltag. Bildungsurlaub ist bei uns kein Nice-to-have, sondern ein echter Win-Win – für dich, deinen Arbeitgeber und die Gesellschaft.
Dein Bildungsurlaub kann staatlich bezuschusst werden – über Förderprogramme der Bundesländer oder Bildungsprämien. Und auch viele Arbeitgeber unterstützen inzwischen (teilweise) die Kosten oder geben zusätzliche freie Tage. So profitierst du doppelt – und wir helfen dir gern dabei, das Beste aus beiden Welten herauszuholen.
Die Kosten für deinen Bildungsurlaub kannst du in der Regel als Werbungskosten von der Steuer absetzen – oft sogar komplett. Das bedeutet: Du investierst in dich und bekommst einen Teil der Kosten über deine Steuererklärung zurück. Informiere dich am besten bei deinem Steuerberater, welche Möglichkeiten in deinem Fall bestehen.
Bildungsurlaub oder Bildungszeit ist gesetzlich geregelter Sonderurlaub – on top zu deinem regulären Jahresurlaub. In vielen Bundesländern stehen dir 5 Tage pro Jahr zu. Und das Beste: In einigen Ländern kannst du die Tage ansammeln und ins Folgejahr mitnehmen – so sind auch bis zu 10 Tage Bildungsurlaub am Stück möglich. Ideal für intensivere Kurse und Reisen ins Ausland.
Ob Surfen, Wandern oder Yoga – bei uns lernst du nicht im stickigen Seminarraum, sondern verbindest Weiterbildung mit Bewegung und Natur. Studien belegen: Aktivität steigert Konzentration, Kreativität und Erinnerungsvermögen – und macht dein Lernerlebnis nicht nur effektiver, sondern abwechslungsreich und erfüllt.
Durch unsere AZAV-Zertifizierung stellen wir sicher, dass unsere Weiterbildungen strengen Qualitätsstandards entsprechen. Für dich bedeutet das:
✅ Qualifizierte Dozent*innen
✅ Anerkennung bei Arbeitgebern & Behörden
✅ Förderung durch die Agentur für Arbeit möglich