Bildungsurlaub im Saarland ("Bildungsfreistellung"): Anspruch, Fristen & Voraussetzungen im Überblick

Du lebst oder arbeitest im Saarland und möchtest Bildungsurlaub “Bildungsfreistellung” beantragen? Hier findest du alles Wichtige: Wer Anspruch hat, wie viele Tage dir zustehen, welche Kurse anerkannt sind – und worauf du bei Antrag & Fristen achten musst.

Blick auf die Ludwigskirche in Saarbrücken – Bildungsurlaub im Saarland

Das Wichtigste auf einen Blick:

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
  • Arbeitnehmer*innen (Voll- & Teilzeit)
  • Auszubildende nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit
  • Kein Anspruch nach SBFG für Landes-/Kommunalbeamt*innen → Sonderurlaubsverordnung Saarland
Wie viel Anspruch hast du?
  • 5 Tage pro Kalenderjahr
  • Automatischer Übertrag ins Folgejahr; zusammen max. 10 Tage in zwei Jahren möglich
Was sind die Vorraussetzungen?
  • Mind. 6 Monate ununterbrochene Beschäftigung
  • Kurs muss vom Land als Bildungsfreistellung anerkannt sein
  • Teilzeit: voller Anspruch ab 50 % Wochenarbeitszeit
Gibt es Einschränkungen/ Fristen?
  • Antrag mindestens 6 Wochen vor Kursbeginn stellen
  • Der Arbeitgeber muss spätestens 2 Wochen vor Start reagieren, sonst gilt der Bildungs­freistellung als genehmigt

Welche Ansprüche, Fristen & Voraussetzungen gelten bei Bildungsfreistellung im Saarland?

Das Saarländische Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG) gewährt Beschäftigten seit Mai 2024 bis zu fünf bezahlte Freistellungstage pro Kalenderjahr für anerkannte berufliche, politische oder ehrenamtliche Weiterbildungen. Anspruch und nicht genutzte Tage werden auf Antrag des Arbeitnehmers in das folgende Jahr übertragen, sodass innerhalb des festen Zweijahreszeitraums bis zu zehn Tage am Stück möglich sind.

Was sind die Voraussetzungen, um Bildungsfreistellung zu beantragen?

Der Anspruch entsteht nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Teilzeitkräfte mit mindestens der Hälfte der regulären Arbeitszeit erhalten den vollen Anspruch. Der gewünschte Kurs muss in der Saar-Datenbank als freistellungsfähig anerkannt sein; reine Selbstlernangebote ohne Live-Anteil werden nicht zugelassen.

Wie viele Tage stehen dir zu?

Fünf Tage pro Jahr – oder bis zu zehn Tage innerhalb des Zweijahreszeitraums, sofern du die übertragenen Tage in einer zusammenhängenden Veranstaltung nutzt. Ein Übertrag ins dritte Jahr ist nicht möglich.

Diese Fristen musst du einhalten

Schriftlicher Antrag spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn. Reagiert der Arbeitgeber nicht bis zwei Wochen vor Start, gilt die Bildungsfreistellung automatisch als genehmigt. Ablehnung ist nur bei zwingenden betrieblichen Gründen zulässig und muss schriftlich erfolgen.

Was wird anerkannt?

Präsenz-, Hybrid- und Live-Online-Seminare, die vom Land als Bildungsfreistellung anerkannt sind. Reine asynchrone E-Learning-Kurse ohne Live-Element werden nicht akzeptiert. Für berufliche Weiterbildung erfolgt der Antrag online via eAntrag-Portal des Ministeriums.

Antragstellung – so läuft es ab

Wähle einen offiziell anerkannten Kurs aus und fordere die Teilnahme- bzw. Anerkennungs­bescheinigung beim Anbieter an. Reiche anschließend einen formlosen Antrag mit den Kursdaten und der Bescheinigung spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn bei deinem Arbeitgeber ein. Im Saarland ist der Arbeitgeber verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen zu reagieren. Bleibt eine Rückmeldung aus, gilt der Antrag als genehmigt. Beachte: Ein Anspruch besteht nur, wenn die Freistellung nicht den betrieblichen Ablauf erheblich beeinträchtigt.

Sonderregelungen & Hinweise

  • Voller Anspruch für Teilzeit ab 50 % Wochenarbeitszeit
  • Übertrag ermöglicht 10-Tage-Block im Zweijahreszeitraum
  • Hybridformate erlaubt, wenn Live-Anteile vorhanden sind
  • Kombination mit Erholungsurlaub möglich, wenn Bildungsfreistellung separat beantragt wird
  • Beamt*innen / Richter*innen: Sonderurlaub nach SUrlVO Saarland (10 Tage in 2 Jahren)

5 Gründe, warum du Bildungsurlaub unbedingt nutzen solltest

Karriere-Booster – für dich und dein Team 💼

Unsere Kurse vermitteln dir moderne Schlüsselkompetenzen, die dich zukunftsfähig machen – unabhängig von Branche oder Jobtitel. Es geht um Fähigkeiten, die dir helfen, komplexe Aufgaben zu strukturieren, Stress zu reduzieren und Veränderungen souverän zu meistern. Was du hier lernst, boostet nicht nur deine Karriere, sondern auch deinen Alltag. Bildungsurlaub ist bei uns kein Nice-to-have, sondern ein echter Win-Win – für dich, deinen Arbeitgeber  und die Gesellschaft.

In vielen Bundesländern sogar gefördert 🏛️

Dein Bildungsurlaub kann staatlich bezuschusst werden – über Förderprogramme der Bundesländer oder Bildungsprämien. Und auch viele Arbeitgeber unterstützen inzwischen (teilweise) die Kosten oder geben zusätzliche freie Tage. So profitierst du doppelt – und wir helfen dir gern dabei, das Beste aus beiden Welten herauszuholen.

Steuerlich absetzbar 💰

Die Kosten für deinen Bildungsurlaub kannst du in der Regel als Werbungskosten von der Steuer absetzen – oft sogar komplett. Das bedeutet: Du investierst in dich und bekommst einen Teil der Kosten über deine Steuererklärung zurück. Informiere dich am besten bei deinem Steuerberater, welche Möglichkeiten in deinem Fall bestehen.

Extra bezahlte Freistellung für deine Bildung 🎉

Bildungsurlaub oder Bildungszeit ist gesetzlich geregelter Sonderurlaub – on top zu deinem regulären Jahresurlaub. In vielen Bundesländern stehen dir 5 Tage pro Jahr zu. Und das Beste: In einigen Ländern kannst du die Tage ansammeln und ins Folgejahr mitnehmen – so sind auch bis zu 10 Tage Bildungsurlaub am Stück möglich. Ideal für intensivere Kurse und Reisen ins Ausland.

Mit körperlicher Aktivität deinen Lernerfolg steigern 🧘

Ob Surfen, Wandern oder Yoga – bei uns lernst du nicht im stickigen Seminarraum, sondern verbindest Weiterbildung mit Bewegung und Natur. Studien belegen: Aktivität steigert Konzentration, Kreativität und Erinnerungsvermögen – und macht dein Lernerlebnis nicht nur effektiver, sondern abwechslungsreich und erfüllt.

Locations

Lernen, wo andere Urlaub machen – unsere Top-Locations für deinen Bildungsurlaub

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Wir sind ein anerkannter Bildungsträger.

Durch unsere AZAV-Zertifizierung stellen wir sicher, dass unsere Weiterbildungen strengen Qualitätsstandards entsprechen. Für dich bedeutet das:

✅ Qualifizierte Dozent*innen
✅ Anerkennung bei Arbeitgebern & Behörden
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CERTURIA AZAV Trägerzulassung
Zugelassener Träger nach AZAV – Fachbereich 4 (Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung)