Bildungsfreistellung im Saarland: Anspruch, Fristen & Voraussetzungen im Überblick

Du lebst oder arbeitest im Saarland und möchtest Bildungsurlaub “Bildungsfreistellung” beantragen? Hier findest du alles Wichtige: Wer Anspruch hat, wie viele Tage dir zustehen, welche Kurse anerkannt sind – und worauf du bei Antrag & Fristen achten musst.

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Das Wichtigste auf einen Blick:

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
  • Arbeitnehmer*innen (Voll- & Teilzeit)
  • Auszubildende nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit
  • Kein Anspruch nach SBFG für Landes-/Kommunalbeamt*innen → Sonderurlaubsverordnung Saarland
Wie viel Anspruch hast du?
  • 5 Tage pro Kalenderjahr
  • Automatischer Übertrag ins Folgejahr; zusammen max. 10 Tage in zwei Jahren möglich
Was sind die Vorraussetzungen?
  • Mind. 6 Monate ununterbrochene Beschäftigung
  • Kurs muss vom Land als Bildungsfreistellung anerkannt sein
  • Teilzeit: voller Anspruch ab 50 % Wochenarbeitszeit
Gibt es Einschränkungen/ Fristen?
  • Antrag mindestens 6 Wochen vor Kursbeginn stellen
  • Der Arbeitgeber muss spätestens 2 Wochen vor Start reagieren, sonst gilt der Bildungs­freistellung als genehmigt

Welche Ansprüche, Fristen & Voraussetzungen gelten bei Bildungsfreistellung im Saarland?

Das Saarländische Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG) gewährt Beschäftigten seit Mai 2024 bis zu fünf bezahlte Freistellungstage pro Kalenderjahr für anerkannte berufliche, politische oder ehrenamtliche Weiterbildungen. Anspruch und nicht genutzte Tage werden automatisch in das folgende Jahr übertragen, sodass innerhalb des festen Zweijahreszeitraums bis zu zehn Tage am Stück möglich sind.

Was sind die Voraussetzungen, um Bildungsfreistellung zu beantragen?

Der Anspruch entsteht nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Teilzeitkräfte mit mindestens der Hälfte der regulären Arbeitszeit erhalten den vollen Anspruch. Der gewünschte Kurs muss in der Saar-Datenbank als freistellungsfähig anerkannt sein; reine Selbstlernangebote ohne Live-Anteil werden nicht zugelassen.

Wie viele Tage stehen dir zu?

Fünf Tage pro Jahr – oder bis zu zehn Tage innerhalb des Zweijahreszeitraums, sofern du die übertragenen Tage in einer zusammenhängenden Veranstaltung nutzt. Ein Übertrag ins dritte Jahr ist nicht möglich.

Diese Fristen musst du einhalten

Schriftlicher Antrag spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn. Reagiert der Arbeitgeber nicht bis zwei Wochen vor Start, gilt die Bildungsfreistellung automatisch als genehmigt. Ablehnung ist nur bei zwingenden betrieblichen Gründen zulässig und muss schriftlich erfolgen.

Was wird anerkannt?

Präsenz-, Hybrid- und Live-Online-Seminare, die vom Land als Bildungsfreistellung anerkannt sind. Reine asynchrone E-Learning-Kurse ohne Live-Element werden nicht akzeptiert. Für berufliche Weiterbildung erfolgt der Antrag online via eAntrag-Portal des Ministeriums.

Antragstellung – so läuft es ab

Wähle einen offiziell anerkannten Kurs aus und fordere die Teilnahme- bzw. Anerkennungs­bescheinigung beim Anbieter an. Reiche anschließend einen formlosen Antrag mit den Kursdaten und der Bescheinigung spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn bei deinem Arbeitgeber ein. Im Saarland ist der Arbeitgeber verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen zu reagieren. Bleibt eine Rückmeldung aus, gilt der Antrag als genehmigt. Beachte: Ein Anspruch besteht nur, wenn die Freistellung nicht den betrieblichen Ablauf erheblich beeinträchtigt.

Sonderregelungen & Hinweise

  • Voller Anspruch für Teilzeit ab 50 % Wochenarbeitszeit
  • Übertrag ermöglicht 10-Tage-Block im Zweijahreszeitraum
  • Hybridformate erlaubt, wenn Live-Anteile vorhanden sind
  • Kombination mit Erholungsurlaub möglich, wenn Bildungsfreistellung separat beantragt wird
  • Beamt*innen / Richter*innen: Sonderurlaub nach SUrlVO Saarland (10 Tage in 2 Jahren)

5 Gründe, warum du Bildungsurlaub unbedingt nutzen solltest

Karriere-Booster – für dich und dein Team 💼

Du entwickelst Fähigkeiten, die dich im Berufsalltag wirklich weiterbringen – ob Kommunikation, KI oder Projektmanagement. Und das Beste: Auch dein Arbeitgeber profitiert davon. Bildungsurlaub ist kein Nice-to-have, sondern ein echtes Win-Win.

In vielen Bundesländern sogar gefördert 🏛️

Dein Bildungsurlaub kann durch staatliche Programme bezuschusst werden – etwa über Bildungsprämien oder Fördermaßnahmen einzelner Bundesländer. Aber auch viele Arbeitgeber übernehmen inzwischen (teilweise) die Kosten für Seminare oder gewähren zusätzlich freie Tage, wenn das Thema zum Job passt. Wir unterstützen dich gern dabei, das Beste aus beiden Welten zu nutzen.

Steuerlich absetzbar 💰

Die Kosten für deinen Bildungsurlaub kannst du in der Regel als Werbungskosten von der Steuer absetzen – oft sogar komplett. Das bedeutet: Du investierst in dich und bekommst einen Teil über die Steuererklärung zurück. Informiere dich dazu am besten bei deinem Steuerberater, welche Möglichkeiten in deinem Fall bestehen.

Extra bezahlte Freistellung für deine Bildung🎉

Bildungsurlaub oder Bildungszeit ist zusätzlicher, gesetzlich geregelter Sonderurlaub – on top zu deinem regulären Jahresurlaub. In vielen Bundesländern stehen dir 5 Tage pro Jahr zu. Und das Beste: In einigen Ländern kannst du die Tage ansammeln und ins Folgejahr mitnehmen – so sind auch bis zu 10 Tage Bildungsurlaub am Stück möglich. Ideal für intensivere Kurse und Reisen ins Ausland.

Aktivitäten fördern den Lernerfolg 🧘

Unsere Kurse bieten nicht nur fundiertes Wissen, sondern auch bewusst Raum für ergänzende Aktivitäten – etwa Surfen, Wandern oder Yoga. Studien zeigen: Bewegung und Natur fördern nachweislich Konzentration, Kreativität und nachhaltiges Lernen. So wird Weiterbildung nicht nur effektiver, sondern auch erfüllender.

Locations

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Lernen unter Segeln – auf einem Segelboot im Mittelmeer, wo Weite und Wind neue Perspektiven öffnen.

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