Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen (ARBs / AGB)

Dein Bildungsurlaub – Ein Produkt der Cabo Ledo GmbH

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen (ARBs) regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Cabo Ledo GmbH (nachfolgend „Veranstalter", „Cabo Ledo" oder „wir") und dem/der Reisenden bzw. Kursteilnehmer*in (nachfolgend „Teilnehmer" oder „Kunde").
  2. Sie gelten für alle Bildungsurlaubs- und Pauschalreiseangebote, unabhängig von der Form der Buchung (online, schriftlich, telefonisch oder persönlich).
  3. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

§ 2 Begriffsdefinitionen

  1. Reise / Kurs: das vom Veranstalter angebotene Bildungsurlaubs-Arrangement aus Seminar, Unterkunft und ggf. weiteren Leistungen.
  2. Pauschalreise: eine nach § 651a BGB zusammengestellte Kombination von mindestens zwei verschiedenen Reiseleistungen zu einem Gesamtpreis.
  3. Reservierung: die unverbindliche, 21 Tage gültige Platzvorhaltung ohne sofortige Zahlungspflicht.
  4. Buchungsbestätigung: die verbindliche Annahme des Angebots durch den Veranstalter, die dem Kunden in Textform zugeht.

§ 3 Veranstalter & Kontakt

  1. Cabo Ledo GmbH
    Elisabeth‑Selbert‑Str. 90
    64289 Darmstadt
    Deutschland
    E‑Mail: info@dein-bildungsurlaub.de
    Geschäftsführer: Carlo Drechsel

§ 4 Vorvertragliche Informationen nach Art. 250 EGBGB

  1. Die gesetzlich vorgeschriebenen Standardinformationen für Pauschalreisen nach Art. 250 EGBGB werden dem Kunden rechtzeitig vor Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt.

§ 5 Anmeldung, Reservierung und Vertragsschluss

  1. Der Kunde kann zunächst unverbindlich einen Kursplatz reservieren. Diese Reservierung ist eine rein optionale Vormerkung und begründet noch keinen Anspruch auf Vertragsschluss.
  2. Nach Eingang der Reservierungsanfrage erhält der Kunde innerhalb von drei Werktagen eine Reservierungsbestätigung. Diese Reservierung erlischt automatisch nach 21 Tagen, sofern der Kunde nicht vorher eine Buchungsbestätigung erhalten hat.
  3. Ein verbindlicher Reisevertrag kommt erst zustande, wenn  
      a) der Kunde eine Buchungsbestätigung in Textform von Cabo Ledo erhalten hat,  
      b) der Kunde den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein gemäß § 651r BGB erhalten hat, und  
      c) der Kunde die Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises innerhalb von 21 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung leistet.
  4. Erfolgt keine Anzahlung innerhalb der Frist, erlischt die Reservierung automatisch. Eine erneute Buchung ist zu den dann gültigen Konditionen möglich.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sichin Euro inkl. Steuern.
  2. Anzahlung: 20 % 20 % des Gesamtpreises innerhalb von 21 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung
  3. Restzahlung: 80 % spätestens 30 Tage vor Reisebeginn.
  4. Bei Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
  5. Hinweis zur Umsatzbesteuerung gemäß § 25 UStG (Margenbesteuerung):
    Für alle über uns gebuchten Bildungsurlaubsreisen innerhalb der Europäischen Union (EU) erfolgt die Abrechnung nach der sog. Margenbesteuerung gemäß § 25 UStG („Sonderregelung für Reiseleistungen“). Der Umsatzsteuersatz wird dabei ausschließlich auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis angewendet (Marge). Daher erfolgt kein gesonderter Umsatzsteuerausweis auf der Rechnung.Diese Regelung gilt unabhängig vom Teilnehmerstatus (Privatperson oder Unternehmen) und ist gesetzlich vorgeschrieben. Ein Vorsteuerabzug ist nicht möglich.

§ 7 Leistungen und Leistungsänderungen

  1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Reisebeschreibung und der Buchungsbestätigung.
  2. abo Ledo kann geringfügige Änderungen (z. B. Dozenten- oder Unterkunftswechsel) vornehmen, sofern diese den Gesamtcharakter der Reise nicht wesentlich beeinträchtigen.
  3. Wesentliche Änderungen werden dem Kunden unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt. Der Kunde hat in diesem Fall die Wahl zwischen Vertragsannahme, kostenfreiem Rücktritt oder Teilnahme an einer Ersatzreise.
  4. Freizeitaktivitäten (z. B. eigenständiges Wandern, privates Surfen ohne Kursbuchung) sind nicht Bestandteil der Pauschalreiseleistung. Haftung besteht nur für ausdrücklich gebuchte oder im Pflichtprogramm enthaltene Kurse und Aktivitäten.

§ 8 Rücktritt des Teilnehmers, Umbuchung und Ersatzperson

  1. Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Die Erklärung bedarf der Textform.
  2. Tritt der Teilnehmer zurück, kann Cabo Ledo eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese bemisst sich nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung, berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen und staffelt sich wie folgt:Tritt der Teilnehmer zurück, kann Cabo Ledo eine angemessene Entschädigung gemäß § 651h Abs. 2 BGB verlangen. Die Entschädigung wird wie folgt pauschaliert:
    • > 180 Tage vor Reisebeginn      20 % des Reisepreises
    179–90 Tage vor Reisebeginn     30 % des Reisepreises
    89–31 Tage vor Reisebeginn        50 % des Reisepreises
    30 - 15 Tage vor Reisebeginn   70 % des Reisepreises
    14 Tage vor Reisebeginn         85 % des Reisepreises
  3. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
  4. Eine einmalige Umbuchung bis 6 Monate vor Reisebeginn ist kostenfrei möglich; danach gelten die Rücktrittsregelungen.
  5. Der Teilnehmer hat nach § 651e BGB das Recht, bis 7 Tage vor Reisebeginn eine Ersatzperson zu benennen, sofern diese die vertraglichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Cabo Ledo kann den Eintritt der Ersatzperson nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen ablehnen (z. B. fehlende Eignung oder besondere Anforderungen des Zielorts).

§ 9 Rücktritt und Kündigungdurch den Veranstalter

  1. Cabo Ledo kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die im Angebot ausdrücklich angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Dieser Hinweis ist in der jeweiligen Reisebeschreibung kenntlich gemacht. Teilnehmer sollten daher Zusatzleistungen wie Flüge oder Bahntickets erst dann buchen, wenn sie von Cabo Ledo eine schriftliche Bestätigung erhalten haben, dass die Veranstaltung stattfindet. Der Rücktritt muss spätestens 30 Tage vor Reisebeginn erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden innerhalb von 14 Tagen erstattet.
  2. Bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Krankheit der Hauptdozentin oder des Hauptdozenten) kann Cabo Ledo vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde erhält in diesem Fall den gezahlten Reisepreis vollständig zurück.
  3. Verhält sich der Teilnehmer trotz Abmahnung erheblich vertragswidrig, z. B. durch wiederholte erhebliche Störungen oder Gefährdung anderer, kann Cabo Ledo den Vertrag fristlos kündigen. Eine anteilige Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen erfolgt nicht.

§ 10 Teilnahmevoraussetzungen & Gesundheit

  1. Eine normale körperliche und geistige Verfassung wird vorausgesetzt. Bei Vorerkrankungen ist vorab ärztliche Abklärung empfohlen.
  2. Einschränkungen durch individuelle gesundheitliche Probleme begründen keinen Erstattungsanspruch.

§ 11 Mitwirkungspflichten und Mängelanzeige

  1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
  2. Unterbleibt die Anzeige schuldhaft, entfallen Minderungs- und Schadensersatzansprüche.

§ 12 Außergewöhnliche Umstände

  1. Kann die Reise aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (Naturkatastrophen, Pandemien, politische Unruhen) nicht durchgeführt werden, endet der Vertrag automatisch gemäß § 651h BGB. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.

§ 13 Haftung und Schadensersatz

  1. Bei Vorliegen eines Leistungsmangels kann der Kunde unbeschadet einer Minderung oder Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel ist durch ihn selbst oder einen Dritten, der weder Leistungserbringer noch Erfüllungsgehilfe ist, verursacht oder auf unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände zurückzuführen.
  2. Die Haftung von Cabo Ledo für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt.
  3. Für Schäden aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden ebenfalls auf das Dreifache des Reisepreises je Teilnehmer und gebuchter Leistung beschränkt.
  4. Cabo Ledo haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. fakultative Ausflüge, sportliche Aktivitäten, An- und Abreiseleistungen), sofern diese in der Reiseausschreibung und Buchungsbestätigung ausdrücklich und eindeutig als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
  5. Die Teilnahme an Sport- und Freizeitaktivitäten erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Anlagen, Geräte und Fahrzeuge vor Nutzung zu prüfen. Für Unfälle haftet Cabo Ledo nur bei eigenem Verschulden.
  6. Für persönliche Gegenstände haftet Cabo Ledo nur, soweit der Schaden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Für unbeaufsichtigt zurückgelassene Wertsachen besteht keine Haftung.
  7. Unberührt bleiben Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; hierfür haftet Cabo Ledo nach den gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet Cabo Ledo nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden; im Übrigen gelten die Haftungsbeschränkungen nach den Absätzen 2 und 3.

§ 14 Versicherungen

  1. Im Reisepreis sind keine Versicherungen enthalten. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktritts-, Auslandskranken- und Unfallversicherung
  2. Mit Übersendung der Reservierungsbestätigung erhält der Kunde einen Sicherungsschein gemäß § 651r BGB.

§  15 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

  1. Der Kunde ist für das Mitführen und die Gültigkeit der erforderlichen Reisedokumente (z. B. Reisepass, Visa, Impf- oder Gesundheitsnachweise) selbst verantwortlich.
  2. Cabo Ledo informiert den Kunden vor Vertragsschluss über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Ziellandes.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, sich über etwaige Änderungen dieser Vorschriften bis zur Abreise selbst zu informieren und die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zu beschaffen.

§  16 Datenschutz

  1. Cabo Ledo verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
  2. Einzelheiten zur Art, zum Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zu den Rechten der Betroffenen ergeben sich aus der auf www.dein-bildungsurlaub.de abrufbaren Datenschutzerklärung.
  3. Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie Datenübertragbarkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Zudem besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.

§   17 Streitbeilegung

  1. Cabo Ledo nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (ODR) bereit, die unter <https://ec.europa.eu/consumers/odr> erreichbar ist.

§   18 Rechtswahl & Gerichtsstand

  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Für Klagen des Veranstalters gegen Verbraucher ist der Wohnsitz des Verbrauchers maßgeblich. Für Kaufleute ist ausschließlicher Gerichtsstand Darmstadt.

§    19 Salvatorische Klausel

  1. Sollte eine Bestimmung dieser ARBs unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die einschlägige gesetzliche Regelung.Sollte eine Bestimmung dieser ARBs unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die einschlägige gesetzliche Regelung.
    Stand: 04. September  2025

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