Du lebst oder arbeitest in Berlin und möchtest Bildungszeit beantragen? Hier erfährst du alles Wichtige: Wer Anspruch hat, wie viele Tage dir zustehen, welche Kurse anerkannt sind – und worauf du bei Antrag & Fristen achten musst.
Das Berliner Bildungszeitgesetz (BiZeitG) gewährt Beschäftigten bis zu fünf bezahlte Freistellungstage pro Kalenderjahr. Wird der Anspruch in einem Kalenderjahr nicht genutzt, kannst du ihn einmalig ins Folgejahr übertragen und somit innerhalb von zwei Kalenderjahren einen zehntägigen Kurs besuchen.
Anspruch entsteht nach sechs Monaten ununterbrochener Beschäftigung beim selben Arbeitgeber. Teilzeitkräfte erhalten den vollen Anspruch. Der gewählte Kurs muss durch die Senatsverwaltung als Bildungszeit anerkannt sein; reine On-Demand-E-Learning-Formate sind ausgeschlossen.
In Berlin hast du grundsätzlich Anspruch auf 5 Tage Bildungszeit pro Kalenderjahr. Du kannst den Anspruch eines Jahres einmalig ins Folgejahr übertragen. So lassen sich 10 Tage am Stück für eine anerkannte Veranstaltung nutzen – innerhalb eines festen Zeitraums von zwei Kalenderjahren.
Reiche den Antrag spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn schriftlich ein. Der Arbeitgeber muss spätestens zwei Wochen nach Eintragseingang (Bildungszeit Gesetz §4 (3)) schriftlich antworten; bleibt die Reaktion aus, gilt die Bildungszeit automatisch als genehmigt.
Anerkannt werden Präsenz- oder Live-Online-Seminare (politisch, beruflich, kulturell, ehrenamtlich). Rein asynchrone Onlinekurse ohne Live-Anteil sind nicht zulässig.
Formloses Anschreiben mit Kursdaten, Anerkennungsbescheid und gewünschtem Zeitraum einreichen. Ablehnung ist nur bei zwingenden betrieblichen Gründen erlaubt und muss schriftlich begründet werden.
Unsere Kurse vermitteln dir moderne Schlüsselkompetenzen, die dich zukunftsfähig machen – unabhängig von Branche oder Jobtitel. Es geht um Fähigkeiten, die dir helfen, komplexe Aufgaben zu strukturieren, Stress zu reduzieren und Veränderungen souverän zu meistern. Was du hier lernst, boostet nicht nur deine Karriere, sondern auch deinen Alltag. Bildungsurlaub ist bei uns kein Nice-to-have, sondern ein echter Win-Win – für dich, deinen Arbeitgeber und die Gesellschaft.
Dein Bildungsurlaub kann staatlich bezuschusst werden – über Förderprogramme der Bundesländer oder Bildungsprämien. Und auch viele Arbeitgeber unterstützen inzwischen (teilweise) die Kosten oder geben zusätzliche freie Tage. So profitierst du doppelt – und wir helfen dir gern dabei, das Beste aus beiden Welten herauszuholen.
Die Kosten für deinen Bildungsurlaub kannst du in der Regel als Werbungskosten von der Steuer absetzen – oft sogar komplett. Das bedeutet: Du investierst in dich und bekommst einen Teil der Kosten über deine Steuererklärung zurück. Informiere dich am besten bei deinem Steuerberater, welche Möglichkeiten in deinem Fall bestehen.
Bildungsurlaub oder Bildungszeit ist gesetzlich geregelter Sonderurlaub – on top zu deinem regulären Jahresurlaub. In vielen Bundesländern stehen dir 5 Tage pro Jahr zu. Und das Beste: In einigen Ländern kannst du die Tage ansammeln und ins Folgejahr mitnehmen – so sind auch bis zu 10 Tage Bildungsurlaub am Stück möglich. Ideal für intensivere Kurse und Reisen ins Ausland.
Ob Surfen, Wandern oder Yoga – bei uns lernst du nicht im stickigen Seminarraum, sondern verbindest Weiterbildung mit Bewegung und Natur. Studien belegen: Aktivität steigert Konzentration, Kreativität und Erinnerungsvermögen – und macht dein Lernerlebnis nicht nur effektiver, sondern abwechslungsreich und erfüllt.
Durch unsere AZAV-Zertifizierung stellen wir sicher, dass unsere Weiterbildungen strengen Qualitätsstandards entsprechen. Für dich bedeutet das:
✅ Qualifizierte Dozent*innen
✅ Anerkennung bei Arbeitgebern & Behörden
✅ Förderung durch die Agentur für Arbeit möglich