Bildungsurlaub (“Bildungszeit”) in Berlin: Anspruch, Fristen & Voraussetzungen im Überblick

Du lebst oder arbeitest in Berlin und möchtest Bildungszeit beantragen? Hier erfährst du alles Wichtige: Wer Anspruch hat, wie viele Tage dir zustehen, welche Kurse anerkannt sind – und worauf du bei Antrag & Fristen achten musst.

Blick aufs Brandenburger Tor – Bildungsurlaub in Berlin

Das Wichtigste auf einen Blick:

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
  • Arbeitnehmer*innen nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit
  • Auszubildende nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit
Wie viel Anspruch hast du?
  • 5 Tage pro Jahr
  • Kumulierbar auf 10 Tage innerhalb 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren
Was sind die Vorraussetzungen?
  • Der Kurs muss bei der Senatsverwaltung als Bildungszeit anerkannt sein
Gibt es Einschränkungen/ Fristen?
  • Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn gestellt sein
  • Der Arbeitgeber muss 2 Wochen nach Beantragung reagieren, sonst gilt die Bildungszeit als genehmigt

Welche Ansprüche, Fristen & Voraussetzungen gelten bei Bildungszeit in Berlin?

Das Berliner Bildungszeitgesetz (BiZeitG) gewährt Beschäftigten bis zu fünf bezahlte Freistellungstage pro Kalenderjahr. Wird der Anspruch in einem Kalenderjahr nicht genutzt, kannst du ihn einmalig ins Folgejahr übertragen und somit innerhalb von zwei Kalenderjahren einen zehntägigen Kurs besuchen.

Was sind die Voraussetzungen zum Beantragen?

Anspruch entsteht nach sechs Monaten ununterbrochener Beschäftigung beim selben Arbeitgeber. Teilzeitkräfte erhalten den vollen Anspruch. Der gewählte Kurs muss durch die Senatsverwaltung als Bildungszeit anerkannt sein; reine On-Demand-E-Learning-Formate sind ausgeschlossen.

Wie viele Tage stehen dir zu?

In Berlin hast du grundsätzlich Anspruch auf 5 Tage Bildungszeit pro Kalenderjahr. Du kannst den Anspruch eines Jahres einmalig ins Folgejahr übertragen. So lassen sich 10 Tage am Stück für eine anerkannte Veranstaltung nutzen – innerhalb eines festen Zeitraums von zwei Kalenderjahren.

Diese Fristen musst du einhalten


Reiche den Antrag spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn schriftlich ein. Der Arbeitgeber muss spätestens zwei Wochen nach Eintragseingang (Bildungszeit Gesetz §4 (3)) schriftlich antworten; bleibt die Reaktion aus, gilt die Bildungszeit automatisch als genehmigt.

Was wird anerkannt?

Anerkannt werden Präsenz- oder Live-Online-Seminare (politisch, beruflich, kulturell, ehrenamtlich). Rein asynchrone Online­kurse ohne Live-Anteil sind nicht zulässig.

Antragstellung – so läuft es ab


Formloses Anschreiben mit Kurs­daten, Anerkennungs­bescheid und gewünschtem Zeitraum einreichen. Ablehnung ist nur bei zwingenden betrieblichen Gründen erlaubt und muss schriftlich begründet werden.

Sonderregelungen & Hinweise

  • Anspruch aus 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren kombinierbar – ein 10-Tages-Block ist möglich
  • Teilzeitkräfte: voller Anspruch, keine Kürzung
  • Hybrid erlaubt, wenn Live-Anteile vorhanden sind
  • Kombination mit Erholungsurlaub möglich, wenn Bildungszeit separat beantragt wird

Gesetzliche Grundlage für das Bildungszeitgesetz (BiZeitG) & weitere Informationen

5 Gründe, warum du Bildungsurlaub unbedingt nutzen solltest

Karriere-Booster – für dich und dein Team 💼

Unsere Kurse vermitteln dir moderne Schlüsselkompetenzen, die dich zukunftsfähig machen – unabhängig von Branche oder Jobtitel. Es geht um Fähigkeiten, die dir helfen, komplexe Aufgaben zu strukturieren, Stress zu reduzieren und Veränderungen souverän zu meistern. Was du hier lernst, boostet nicht nur deine Karriere, sondern auch deinen Alltag. Bildungsurlaub ist bei uns kein Nice-to-have, sondern ein echter Win-Win – für dich, deinen Arbeitgeber  und die Gesellschaft.

In vielen Bundesländern sogar gefördert 🏛️

Dein Bildungsurlaub kann staatlich bezuschusst werden – über Förderprogramme der Bundesländer oder Bildungsprämien. Und auch viele Arbeitgeber unterstützen inzwischen (teilweise) die Kosten oder geben zusätzliche freie Tage. So profitierst du doppelt – und wir helfen dir gern dabei, das Beste aus beiden Welten herauszuholen.

Steuerlich absetzbar 💰

Die Kosten für deinen Bildungsurlaub kannst du in der Regel als Werbungskosten von der Steuer absetzen – oft sogar komplett. Das bedeutet: Du investierst in dich und bekommst einen Teil der Kosten über deine Steuererklärung zurück. Informiere dich am besten bei deinem Steuerberater, welche Möglichkeiten in deinem Fall bestehen.

Extra bezahlte Freistellung für deine Bildung 🎉

Bildungsurlaub oder Bildungszeit ist gesetzlich geregelter Sonderurlaub – on top zu deinem regulären Jahresurlaub. In vielen Bundesländern stehen dir 5 Tage pro Jahr zu. Und das Beste: In einigen Ländern kannst du die Tage ansammeln und ins Folgejahr mitnehmen – so sind auch bis zu 10 Tage Bildungsurlaub am Stück möglich. Ideal für intensivere Kurse und Reisen ins Ausland.

Mit körperlicher Aktivität deinen Lernerfolg steigern 🧘

Ob Surfen, Wandern oder Yoga – bei uns lernst du nicht im stickigen Seminarraum, sondern verbindest Weiterbildung mit Bewegung und Natur. Studien belegen: Aktivität steigert Konzentration, Kreativität und Erinnerungsvermögen – und macht dein Lernerlebnis nicht nur effektiver, sondern abwechslungsreich und erfüllt.

Locations

Lernen, wo andere Urlaub machen – unsere Top-Locations für deinen Bildungsurlaub

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Wir sind ein anerkannter Bildungsträger.

Durch unsere AZAV-Zertifizierung stellen wir sicher, dass unsere Weiterbildungen strengen Qualitätsstandards entsprechen. Für dich bedeutet das:

✅ Qualifizierte Dozent*innen
✅ Anerkennung bei Arbeitgebern & Behörden
✅ Förderung durch die Agentur für Arbeit möglich

CERTURIA AZAV Trägerzulassung
Zugelassener Träger nach AZAV – Fachbereich 4 (Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung)