Du lebst oder arbeitest in Berlin und möchtest Bildungszeit beantragen? Hier erfährst du alles Wichtige: Wer Anspruch hat, wie viele Tage dir zustehen, welche Kurse anerkannt sind – und worauf du bei Antrag & Fristen achten musst.
Das Berliner Bildungszeitgesetz (BiZeitG) gewährt Beschäftigten bis zu fünf bezahlte Freistellungstage pro Kalenderjahr. Wird der Anspruch in einem Kalenderjahr nicht genutzt, kannst du ihn einmalig ins Folgejahr übertragen und somit innerhalb von zwei Kalenderjahren einen zehntägigen Kurs besuchen.
Anspruch entsteht nach sechs Monaten ununterbrochener Beschäftigung beim selben Arbeitgeber. Teilzeitkräfte erhalten den vollen Anspruch. Der gewählte Kurs muss durch die Senatsverwaltung als Bildungszeit anerkannt sein; reine On-Demand-E-Learning-Formate sind ausgeschlossen.
In Berlin hast du grundsätzlich Anspruch auf 5 Tage Bildungszeit pro Kalenderjahr. Du kannst den Anspruch eines Jahres einmalig ins Folgejahr übertragen. So lassen sich 10 Tage am Stück für eine anerkannte Veranstaltung nutzen – innerhalb eines festen Zeitraums von zwei Kalenderjahren.
Reiche den Antrag spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn schriftlich ein. Der Arbeitgeber muss spätestens zwei Wochen nach Eintragseingang (Bildungszeit Gesetz §4 (3)) schriftlich antworten; bleibt die Reaktion aus, gilt die Bildungszeit automatisch als genehmigt.
Anerkannt werden Präsenz- oder Live-Online-Seminare (politisch, beruflich, kulturell, ehrenamtlich). Rein asynchrone Onlinekurse ohne Live-Anteil sind nicht zulässig.
Formloses Anschreiben mit Kursdaten, Anerkennungsbescheid und gewünschtem Zeitraum einreichen. Ablehnung ist nur bei zwingenden betrieblichen Gründen erlaubt und muss schriftlich begründet werden.
Du entwickelst Fähigkeiten, die dich im Berufsalltag wirklich weiterbringen – ob Kommunikation, KI oder Projektmanagement. Und das Beste: Auch dein Arbeitgeber profitiert davon. Bildungsurlaub ist kein Nice-to-have, sondern ein echtes Win-Win.
Dein Bildungsurlaub kann durch staatliche Programme bezuschusst werden – etwa über Bildungsprämien oder Fördermaßnahmen einzelner Bundesländer. Aber auch viele Arbeitgeber übernehmen inzwischen (teilweise) die Kosten für Seminare oder gewähren zusätzlich freie Tage, wenn das Thema zum Job passt. Wir unterstützen dich gern dabei, das Beste aus beiden Welten zu nutzen.
Die Kosten für deinen Bildungsurlaub kannst du in der Regel als Werbungskosten von der Steuer absetzen – oft sogar komplett. Das bedeutet: Du investierst in dich und bekommst einen Teil über die Steuererklärung zurück. Informiere dich dazu am besten bei deinem Steuerberater, welche Möglichkeiten in deinem Fall bestehen.
Bildungsurlaub oder Bildungszeit ist zusätzlicher, gesetzlich geregelter Sonderurlaub – on top zu deinem regulären Jahresurlaub. In vielen Bundesländern stehen dir 5 Tage pro Jahr zu. Und das Beste: In einigen Ländern kannst du die Tage ansammeln und ins Folgejahr mitnehmen – so sind auch bis zu 10 Tage Bildungsurlaub am Stück möglich. Ideal für intensivere Kurse und Reisen ins Ausland.
Unsere Kurse bieten nicht nur fundiertes Wissen, sondern auch bewusst Raum für ergänzende Aktivitäten – etwa Surfen, Wandern oder Yoga. Studien zeigen: Bewegung und Natur fördern nachweislich Konzentration, Kreativität und nachhaltiges Lernen. So wird Weiterbildung nicht nur effektiver, sondern auch erfüllender.
Durch unsere AZAV zertifizierung stellen wir sicher, dass unsere Weiterbildungen strengen Qualitätsstandards entsprechen. Für dich bedeutet das:
✅ Qualifizierte Dozent*innen
✅ Anerkennung bei Arbeitgebern & Behörden
✅ Förderung durch die Agentur für Arbeit möglich