Du lebst oder arbeitest in Baden-Württemberg und willst Bildungsurlaub “Bildungszeit” beantragen? Hier erfährst du alles Wichtige: Wer Anspruch hat, wie viele Tage dir zustehen, welche Kurse anerkannt sind – und worauf du bei Antrag & Fristen achten musst.
In Baden-Württemberg regelt das Bildungszeitgesetz (BzG BW) bis zu fünf Arbeitstage bezahlte Freistellung pro Kalenderjahr. Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer*innen in Voll- oder Teilzeit sowie Auszubildende. Beamt*innen haben einen vergleichbaren Anspruch nach Landesbeamtengesetz. Selbstständige, Minijobber*innen und Studierende ohne Arbeitsvertrag sind nicht erfasst.
Der Anspruch entsteht nach zwölf Monaten ununterbrochener Beschäftigung beim selben Arbeitgeber. Teilzeitkräfte erhalten einen proportionalen Anspruch. Der gewählte Kurs muss vom Regierungspräsidium als Bildungszeit anerkannt sein.
Es gelten fünf Tage pro Jahr. Nicht genutzte Tage verfallen; eine Kumulation zu zehn Tagen ist im BzG BW nicht vorgesehen.
Den Antrag reichst du spätestens neun Wochen vor Kursbeginn schriftlich oder elektronisch beim Arbeitgeber ein. Reagiert der Arbeitgeber nicht innerhalb von vier Wochen, gilt die Bildungszeit als genehmigt.
Die Teilnahmebescheinigung muss spätestens 8 Wochen nach der Teilnahme an dem Bildungsurlaub vorgelegt werden.
Anerkannt werden Präsenz- oder Hybridseminare zur beruflichen, politischen oder ehrenamtlichen Weiterbildung. Reine E-Learning-Formate ohne Live-Anteil sind ausgeschlossen.
Formloses Anschreiben mit Kursdaten und Anerkennungsbescheid einreichen. Der Arbeitgeber darf nur aus zwingenden betrieblichen Gründen ablehnen und muss schriftlich begründen.
Alle Details stehen im Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW). Anerkannte Träger & Kurse:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/bildung/seiten/bildungszeit/
Unsere Kurse vermitteln dir moderne Schlüsselkompetenzen, die dich zukunftsfähig machen – unabhängig von Branche oder Jobtitel. Es geht um Fähigkeiten, die dir helfen, komplexe Aufgaben zu strukturieren, Stress zu reduzieren und Veränderungen souverän zu meistern. Was du hier lernst, boostet nicht nur deine Karriere, sondern auch deinen Alltag. Bildungsurlaub ist bei uns kein Nice-to-have, sondern ein echter Win-Win – für dich, deinen Arbeitgeber und die Gesellschaft.
Dein Bildungsurlaub kann staatlich bezuschusst werden – über Förderprogramme der Bundesländer oder Bildungsprämien. Und auch viele Arbeitgeber unterstützen inzwischen (teilweise) die Kosten oder geben zusätzliche freie Tage. So profitierst du doppelt – und wir helfen dir gern dabei, das Beste aus beiden Welten herauszuholen.
Die Kosten für deinen Bildungsurlaub kannst du in der Regel als Werbungskosten von der Steuer absetzen – oft sogar komplett. Das bedeutet: Du investierst in dich und bekommst einen Teil der Kosten über deine Steuererklärung zurück. Informiere dich am besten bei deinem Steuerberater, welche Möglichkeiten in deinem Fall bestehen.
Bildungsurlaub oder Bildungszeit ist gesetzlich geregelter Sonderurlaub – on top zu deinem regulären Jahresurlaub. In vielen Bundesländern stehen dir 5 Tage pro Jahr zu. Und das Beste: In einigen Ländern kannst du die Tage ansammeln und ins Folgejahr mitnehmen – so sind auch bis zu 10 Tage Bildungsurlaub am Stück möglich. Ideal für intensivere Kurse und Reisen ins Ausland.
Ob Surfen, Wandern oder Yoga – bei uns lernst du nicht im stickigen Seminarraum, sondern verbindest Weiterbildung mit Bewegung und Natur. Studien belegen: Aktivität steigert Konzentration, Kreativität und Erinnerungsvermögen – und macht dein Lernerlebnis nicht nur effektiver, sondern abwechslungsreich und erfüllt.
Durch unsere AZAV-Zertifizierung stellen wir sicher, dass unsere Weiterbildungen strengen Qualitätsstandards entsprechen. Für dich bedeutet das:
✅ Qualifizierte Dozent*innen
✅ Anerkennung bei Arbeitgebern & Behörden
✅ Förderung durch die Agentur für Arbeit möglich