Du lebst oder arbeitest in Baden-Württemberg und willst Bildungsurlaub “Bildungszeit” beantragen? Hier erfährst du alles Wichtige: Wer Anspruch hat, wie viele Tage dir zustehen, welche Kurse anerkannt sind – und worauf du bei Antrag & Fristen achten musst.
In Baden-Württemberg regelt das Bildungszeitgesetz (BzG BW) bis zu fünf Arbeitstage bezahlte Freistellung pro Kalenderjahr. Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer*innen in Voll- oder Teilzeit sowie Auszubildende. Beamt*innen haben einen vergleichbaren Anspruch nach Landesbeamtengesetz. Selbstständige, Minijobber*innen und Studierende ohne Arbeitsvertrag sind nicht erfasst.
Der Anspruch entsteht nach zwölf Monaten ununterbrochener Beschäftigung beim selben Arbeitgeber. Teilzeitkräfte erhalten einen proportionalen Anspruch. Der gewählte Kurs muss vom Regierungspräsidium als Bildungszeit anerkannt sein.
Es gelten fünf Tage pro Jahr. Nicht genutzte Tage verfallen; eine Kumulation zu zehn Tagen ist im BzG BW nicht vorgesehen.
Den Antrag reichst du spätestens neun Wochen vor Kursbeginn schriftlich oder elektronisch beim Arbeitgeber ein. Reagiert der Arbeitgeber nicht innerhalb von vier Wochen, gilt die Bildungszeit als genehmigt.
Die Teilnahmebescheinigung muss spätestens 8 Wochen nach der Teilnahme an dem Bildungsurlaub vorgelegt werden.
Anerkannt werden Präsenz- oder Hybridseminare zur beruflichen, politischen oder ehrenamtlichen Weiterbildung. Reine E-Learning-Formate ohne Live-Anteil sind ausgeschlossen.
Formloses Anschreiben mit Kursdaten und Anerkennungsbescheid einreichen. Der Arbeitgeber darf nur aus zwingenden betrieblichen Gründen ablehnen und muss schriftlich begründen.
Alle Details stehen im Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW). Anerkannte Träger & Kurse:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/bildung/seiten/bildungszeit/
Du entwickelst Fähigkeiten, die dich im Berufsalltag wirklich weiterbringen – ob Kommunikation, KI oder Projektmanagement. Und das Beste: Auch dein Arbeitgeber profitiert davon. Bildungsurlaub ist kein Nice-to-have, sondern ein echtes Win-Win.
Dein Bildungsurlaub kann durch staatliche Programme bezuschusst werden – etwa über Bildungsprämien oder Fördermaßnahmen einzelner Bundesländer. Aber auch viele Arbeitgeber übernehmen inzwischen (teilweise) die Kosten für Seminare oder gewähren zusätzlich freie Tage, wenn das Thema zum Job passt. Wir unterstützen dich gern dabei, das Beste aus beiden Welten zu nutzen.
Die Kosten für deinen Bildungsurlaub kannst du in der Regel als Werbungskosten von der Steuer absetzen – oft sogar komplett. Das bedeutet: Du investierst in dich und bekommst einen Teil über die Steuererklärung zurück. Informiere dich dazu am besten bei deinem Steuerberater, welche Möglichkeiten in deinem Fall bestehen.
Bildungsurlaub oder Bildungszeit ist zusätzlicher, gesetzlich geregelter Sonderurlaub – on top zu deinem regulären Jahresurlaub. In vielen Bundesländern stehen dir 5 Tage pro Jahr zu. Und das Beste: In einigen Ländern kannst du die Tage ansammeln und ins Folgejahr mitnehmen – so sind auch bis zu 10 Tage Bildungsurlaub am Stück möglich. Ideal für intensivere Kurse und Reisen ins Ausland.
Unsere Kurse bieten nicht nur fundiertes Wissen, sondern auch bewusst Raum für ergänzende Aktivitäten – etwa Surfen, Wandern oder Yoga. Studien zeigen: Bewegung und Natur fördern nachweislich Konzentration, Kreativität und nachhaltiges Lernen. So wird Weiterbildung nicht nur effektiver, sondern auch erfüllender.
Durch unsere AZAV zertifizierung stellen wir sicher, dass unsere Weiterbildungen strengen Qualitätsstandards entsprechen. Für dich bedeutet das:
✅ Qualifizierte Dozent*innen
✅ Anerkennung bei Arbeitgebern & Behörden
✅ Förderung durch die Agentur für Arbeit möglich