Du lebst oder arbeitest in Hamburg und möchtest Bildungsurlaub beantragen? Hier erfährst du alles Wichtige: Wer Anspruch hat, wie viele Tage dir zustehen, welche Kurse anerkannt sind – und worauf du bei Antrag & Fristen achten musst.
Das Hamburgische Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG HH) gewährt Beschäftigten bis zu zehn bezahlte Freistellungstage in einem festen Zweijahreszeitraum. Dieser beginnt am 1. Januar nach Beginn des Arbeitsverhältnisses und endet am 31. Dezember des darauffolgenden Jahres. Innerhalb dieses Zeitraums können die zehn Tage flexibel genommen werden – einzeln oder gebündelt – ohne dass eine formale Übertragung nötig ist.
Auch Beamt*innen und Richter*innen haben nach den HmbSUrlR Anspruch auf bis zu zehn Tage Sonderurlaub zur Teilnahme an anerkannten Bildungsmaßnahmen.
Der Anspruch entsteht nach sechs Monaten ununterbrochener Beschäftigung beim selben Arbeitgeber. Teilzeitkräfte erhalten den vollen Anspruch, wenn ihre Wochenarbeitszeit mindestens die Hälfte einer Vollzeitstelle beträgt. Der gewählte Kurs muss von der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration als Bildungsurlaub anerkannt sein.
Grundsätzlich fünf Tage pro Kalenderjahr. Innerhalb des festen Zweijahreszeitraums darfst du beide Jahresansprüche zusammenlegen und einmalig eine zehntägige Weiterbildung besuchen.
Reiche den Antrag spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn schriftlich ein. Reagiert der Arbeitgeber nicht bis zwei Wochen vor Start, gilt der Bildungsurlaub automatisch als genehmigt (§ 6 BiUrlG HH).
Anerkannt werden Präsenz-, Hybrid- und Live-Online-Seminare zur beruflichen, politischen oder kulturellen Weiterbildung. Reine asynchrone E-Learning-Formate ohne Live-Anteil sind ausgeschlossen.
Sende ein formloses Anschreiben mit Kursdaten, Anerkennungsbescheid und gewünschtem Zeitraum an den Arbeitgeber. Ablehnung ist nur bei zwingenden betrieblichen Gründen zulässig und muss schriftlich begründet werden.
Unsere Kurse vermitteln dir moderne Schlüsselkompetenzen, die dich zukunftsfähig machen – unabhängig von Branche oder Jobtitel. Es geht um Fähigkeiten, die dir helfen, komplexe Aufgaben zu strukturieren, Stress zu reduzieren und Veränderungen souverän zu meistern. Was du hier lernst, boostet nicht nur deine Karriere, sondern auch deinen Alltag. Bildungsurlaub ist bei uns kein Nice-to-have, sondern ein echter Win-Win – für dich, deinen Arbeitgeber und die Gesellschaft.
Dein Bildungsurlaub kann staatlich bezuschusst werden – über Förderprogramme der Bundesländer oder Bildungsprämien. Und auch viele Arbeitgeber unterstützen inzwischen (teilweise) die Kosten oder geben zusätzliche freie Tage. So profitierst du doppelt – und wir helfen dir gern dabei, das Beste aus beiden Welten herauszuholen.
Die Kosten für deinen Bildungsurlaub kannst du in der Regel als Werbungskosten von der Steuer absetzen – oft sogar komplett. Das bedeutet: Du investierst in dich und bekommst einen Teil der Kosten über deine Steuererklärung zurück. Informiere dich am besten bei deinem Steuerberater, welche Möglichkeiten in deinem Fall bestehen.
Bildungsurlaub oder Bildungszeit ist gesetzlich geregelter Sonderurlaub – on top zu deinem regulären Jahresurlaub. In vielen Bundesländern stehen dir 5 Tage pro Jahr zu. Und das Beste: In einigen Ländern kannst du die Tage ansammeln und ins Folgejahr mitnehmen – so sind auch bis zu 10 Tage Bildungsurlaub am Stück möglich. Ideal für intensivere Kurse und Reisen ins Ausland.
Ob Surfen, Wandern oder Yoga – bei uns lernst du nicht im stickigen Seminarraum, sondern verbindest Weiterbildung mit Bewegung und Natur. Studien belegen: Aktivität steigert Konzentration, Kreativität und Erinnerungsvermögen – und macht dein Lernerlebnis nicht nur effektiver, sondern abwechslungsreich und erfüllt.
Durch unsere AZAV-Zertifizierung stellen wir sicher, dass unsere Weiterbildungen strengen Qualitätsstandards entsprechen. Für dich bedeutet das:
✅ Qualifizierte Dozent*innen
✅ Anerkennung bei Arbeitgebern & Behörden
✅ Förderung durch die Agentur für Arbeit möglich