Du lebst oder arbeitest in Hamburg und möchtest Bildungsurlaub beantragen? Hier erfährst du alles Wichtige: Wer Anspruch hat, wie viele Tage dir zustehen, welche Kurse anerkannt sind – und worauf du bei Antrag & Fristen achten musst.
Das Hamburgische Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG HH) gewährt Beschäftigten bis zu zehn bezahlte Freistellungstage in einem festen Zweijahreszeitraum. Dieser beginnt am 1. Januar nach Beginn des Arbeitsverhältnisses und endet am 31. Dezember des darauffolgenden Jahres. Innerhalb dieses Zeitraums können die zehn Tage flexibel genommen werden – einzeln oder gebündelt – ohne dass eine formale Übertragung nötig ist.
Auch Beamt*innen und Richter*innen haben nach den HmbSUrlR Anspruch auf bis zu zehn Tage Sonderurlaub zur Teilnahme an anerkannten Bildungsmaßnahmen.
Der Anspruch entsteht nach sechs Monaten ununterbrochener Beschäftigung beim selben Arbeitgeber. Teilzeitkräfte erhalten den vollen Anspruch, wenn ihre Wochenarbeitszeit mindestens die Hälfte einer Vollzeitstelle beträgt. Der gewählte Kurs muss von der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration als Bildungsurlaub anerkannt sein.
Grundsätzlich fünf Tage pro Kalenderjahr. Innerhalb des festen Zweijahreszeitraums darfst du beide Jahresansprüche zusammenlegen und einmalig eine zehntägige Weiterbildung besuchen.
Reiche den Antrag spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn schriftlich ein. Reagiert der Arbeitgeber nicht bis zwei Wochen vor Start, gilt der Bildungsurlaub automatisch als genehmigt (§ 6 BiUrlG HH).
Anerkannt werden Präsenz-, Hybrid- und Live-Online-Seminare zur beruflichen, politischen oder kulturellen Weiterbildung. Reine asynchrone E-Learning-Formate ohne Live-Anteil sind ausgeschlossen.
Sende ein formloses Anschreiben mit Kursdaten, Anerkennungsbescheid und gewünschtem Zeitraum an den Arbeitgeber. Ablehnung ist nur bei zwingenden betrieblichen Gründen zulässig und muss schriftlich begründet werden.
Du entwickelst Fähigkeiten, die dich im Berufsalltag wirklich weiterbringen – ob Kommunikation, KI oder Projektmanagement. Und das Beste: Auch dein Arbeitgeber profitiert davon. Bildungsurlaub ist kein Nice-to-have, sondern ein echtes Win-Win.
Dein Bildungsurlaub kann durch staatliche Programme bezuschusst werden – etwa über Bildungsprämien oder Fördermaßnahmen einzelner Bundesländer. Aber auch viele Arbeitgeber übernehmen inzwischen (teilweise) die Kosten für Seminare oder gewähren zusätzlich freie Tage, wenn das Thema zum Job passt. Wir unterstützen dich gern dabei, das Beste aus beiden Welten zu nutzen.
Die Kosten für deinen Bildungsurlaub kannst du in der Regel als Werbungskosten von der Steuer absetzen – oft sogar komplett. Das bedeutet: Du investierst in dich und bekommst einen Teil über die Steuererklärung zurück. Informiere dich dazu am besten bei deinem Steuerberater, welche Möglichkeiten in deinem Fall bestehen.
Bildungsurlaub oder Bildungszeit ist zusätzlicher, gesetzlich geregelter Sonderurlaub – on top zu deinem regulären Jahresurlaub. In vielen Bundesländern stehen dir 5 Tage pro Jahr zu. Und das Beste: In einigen Ländern kannst du die Tage ansammeln und ins Folgejahr mitnehmen – so sind auch bis zu 10 Tage Bildungsurlaub am Stück möglich. Ideal für intensivere Kurse und Reisen ins Ausland.
Unsere Kurse bieten nicht nur fundiertes Wissen, sondern auch bewusst Raum für ergänzende Aktivitäten – etwa Surfen, Wandern oder Yoga. Studien zeigen: Bewegung und Natur fördern nachweislich Konzentration, Kreativität und nachhaltiges Lernen. So wird Weiterbildung nicht nur effektiver, sondern auch erfüllender.
Durch unsere AZAV zertifizierung stellen wir sicher, dass unsere Weiterbildungen strengen Qualitätsstandards entsprechen. Für dich bedeutet das:
✅ Qualifizierte Dozent*innen
✅ Anerkennung bei Arbeitgebern & Behörden
✅ Förderung durch die Agentur für Arbeit möglich