Du lebst oder arbeitest in Hessen und willst Bildungsurlaub beantragen? Hier erfährst du alles Wichtige: Wer Anspruch hat, wie viele Tage dir zustehen, welche Kurse anerkannt sind – und worauf du bei Antrag & Fristen achten musst.
In Hessen haben Arbeitnehmer:innen das Recht auf bis zu fünf Tage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr. Grundlage ist das Hessische Bildungsurlaubsgesetz (HBUG). Wer in Hessen angestellt ist – ob in Vollzeit oder Teilzeit – kann diese bezahlte Freistellung nutzen, um sich politisch oder beruflich weiterzubilden. Auch Auszubildende dürfen teilnehmen. Für Beamt:innen des Landes gilt der Anspruch nur eingeschränkt.
Du hast Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn du seit mindestens sechs Monaten ununterbrochen bei deinem Arbeitgeber angestellt bist. Wichtig ist, dass dein Kurs vom Land Hessen anerkannt wurde.
Maßgeblich ist außerdem, wie viele Tage pro Woche du arbeitest – denn entsprechend reduziert sich dein Anspruch. Beispiel: Wenn du nur einen Tag pro Woche arbeitest, steht dir auch nur ein Tag Bildungsurlaub pro Jahr zu.
Arbeitnehmer*innen haben Anspruch auf fünf Tage bezahlten Bildungsurlaub pro Kalenderjahr. Wird der Anspruch in einem Jahr nicht genutzt, kann er einmalig ins Folgejahr übertragen werden – vorausgesetzt, du erklärst dies bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres in Textform gegenüber deinem Arbeitgeber. Wurde der Bildungsurlaub vom Arbeitgeber abgelehnt oder widerrufen, erfolgt die Übertragung automatisch ins nächste Kalenderjahr – du musst dafür nichts unternehmen.
Der Antrag muss mindestens sechs Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber eingehen. Es genügt ein formloses Schreiben, dem du die Kursanmeldung sowie den Anerkennungsbescheid des Veranstalters beilegst. Es wird empfohlen, zusätzlich auf den gesetzlichen Anspruch hinzuweisen (§2 HBUG).
In Hessen werden ausschließlich Kurse anerkannt, die der beruflichen oder politischen Bildung dienen. Gesundheits- und Entspannungskurse (z. B. Yoga, Stressbewältigung) werden nur akzeptiert, wenn ein beruflicher Bezug nachgewiesen werden kann. Der Bildungsträger muss beim Regierungspräsidium Kassel gelistet und zugelassen sein.
Hier kannst du nach anerkannten Trägern und Kursen suchen:
https://verwaltungsportal.hessen.de/bildungsurlaubsrecherche
Du reichst deinen Antrag direkt beim Arbeitgeber ein – schriftlich, mit Kursinfos und Anerkennungsnachweis. Der Arbeitgeber darf den Antrag nur in dringenden betrieblichen Ausnahmefällen ablehnen. Eine schriftliche Begründung ist in diesem Fall Pflicht. Bei Ablehnung oder Unsicherheit empfiehlt sich Rücksprache mit dem Veranstalter oder dem Regierungspräsidium.
In Hessen können private Arbeitgeber in zwei Fällen eine Lohnkostenerstattung durch das Land erhalten:
Zuständig ist das Regierungspräsidium Kassel.
Mehr Infos & Antragstellung:
https://verwaltungsportal.hessen.de/leistung?leistung_id=L100001_8959235
https://arbeitswelt.hessen.de/bildungsurlaub/lohnkostenerstattung-fuer-beschaeftigungsstellen/
Alle Regelungen findest du im Hessischen Bildungsurlaubsgesetz (HBUG).
Detaillierte Informationen und aktuelle Trägerlisten gibt es hier:
https://verwaltungsportal.hessen.de/leistung?leistung_id=L100001_8959235
Du entwickelst Fähigkeiten, die dich im Berufsalltag wirklich weiterbringen – ob Kommunikation, KI oder Projektmanagement. Und das Beste: Auch dein Arbeitgeber profitiert davon. Bildungsurlaub ist kein Nice-to-have, sondern ein echtes Win-Win.
Dein Bildungsurlaub kann durch staatliche Programme bezuschusst werden – etwa über Bildungsprämien oder Fördermaßnahmen einzelner Bundesländer. Aber auch viele Arbeitgeber übernehmen inzwischen (teilweise) die Kosten für Seminare oder gewähren zusätzlich freie Tage, wenn das Thema zum Job passt. Wir unterstützen dich gern dabei, das Beste aus beiden Welten zu nutzen.
Die Kosten für deinen Bildungsurlaub kannst du in der Regel als Werbungskosten von der Steuer absetzen – oft sogar komplett. Das bedeutet: Du investierst in dich und bekommst einen Teil über die Steuererklärung zurück. Informiere dich dazu am besten bei deinem Steuerberater, welche Möglichkeiten in deinem Fall bestehen.
Bildungsurlaub oder Bildungszeit ist zusätzlicher, gesetzlich geregelter Sonderurlaub – on top zu deinem regulären Jahresurlaub. In vielen Bundesländern stehen dir 5 Tage pro Jahr zu. Und das Beste: In einigen Ländern kannst du die Tage ansammeln und ins Folgejahr mitnehmen – so sind auch bis zu 10 Tage Bildungsurlaub am Stück möglich. Ideal für intensivere Kurse und Reisen ins Ausland.
Unsere Kurse bieten nicht nur fundiertes Wissen, sondern auch bewusst Raum für ergänzende Aktivitäten – etwa Surfen, Wandern oder Yoga. Studien zeigen: Bewegung und Natur fördern nachweislich Konzentration, Kreativität und nachhaltiges Lernen. So wird Weiterbildung nicht nur effektiver, sondern auch erfüllender.
Durch unsere AZAV zertifizierung stellen wir sicher, dass unsere Weiterbildungen strengen Qualitätsstandards entsprechen. Für dich bedeutet das:
✅ Qualifizierte Dozent*innen
✅ Anerkennung bei Arbeitgebern & Behörden
✅ Förderung durch die Agentur für Arbeit möglich