Du lebst oder arbeitest in Niedersachsen und möchtest Bildungsurlaub beantragen? Hier erfährst du alles Wichtige: Wer Anspruch hat, wie viele Tage dir zustehen, welche Kurse anerkannt sind – und worauf du bei Antrag & Fristen achten musst.
Das Niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) gewährt Arbeitnehmer*innen jährlich fünf bezahlte Freistellungstage für anerkannte Bildungsmaßnahmen. Der Anspruch eines Jahres geht automatisch auf das folgende Kalenderjahr über und kann auch in getrennten Veranstaltungen genutzt werden.
Mit schriftlicher Zustimmung des Arbeitgebers dürfen nicht ausgeschöpfte Ansprüche aus bis zu drei Kalenderjahren vor dem laufenden Jahr mit dem aktuellen Anspruch kombiniert werden – allerdings nur, wenn alle Tage gemeinsam für eine zusammenhängende Bildungsurlaubsveranstaltung genutzt werden. So sind bis zu 15 Tage Bildungsurlaub möglich (aktuelles Jahr + vorangegangenes Jahr + ein weiteres auf Antrag).
Achtung: Beamt*innen des Landes oder der Kommunen haben keinen Anspruch auf Freistellung nach dem NBildUG. Für sie gilt die Niedersächsische Sonderurlaubsverordnung (Nds. SUrlVO).
Der Anspruch entsteht nach sechs Monaten ununterbrochener Beschäftigung beim selben Arbeitgeber. Teilzeitkräfte erhalten den vollen Anspruch, sofern ihre Wochenarbeitszeit mindestens die Hälfte einer Vollzeitstelle beträgt. Der gewünschte Kurs muss von der AEWB als Bildungsurlaub anerkannt sein.
Grundsätzlich fünf Tage pro Kalenderjahr. Mit Zustimmung des Arbeitgebers können nicht genutzte Ansprüche aus bis zu drei vorangegangenen Jahren mit dem aktuellen Anspruch kombiniert werden, um einen zusammenhängenden Bildungsurlaub von bis zu 20 Tagen zu ermöglichen.
Stelle den Antrag spätestens vier Wochen vor Kursbeginn schriftlich. Reagiert der Arbeitgeber nicht bis spätestens zwei Wochen vor Kursstart, gilt der Bildungsurlaub als genehmigt.
Anerkannt werden Präsenz-, Hybrid- und Live-Online-Seminare zur beruflichen, politischen oder allgemeinen Weiterbildung. Reine asynchrone E-Learning-Kurse ohne Live-Anteil werden nicht anerkannt.
Reiche ein formloses Anschreiben mit Kursdaten, Anerkennungsbescheid und gewünschtem Zeitraum an deinen Arbeitgeber ein. Ablehnung ist nur bei zwingenden betrieblichen Gründen zulässig und muss schriftlich begründet werden.
Du entwickelst Fähigkeiten, die dich im Berufsalltag wirklich weiterbringen – ob Kommunikation, KI oder Projektmanagement. Und das Beste: Auch dein Arbeitgeber profitiert davon. Bildungsurlaub ist kein Nice-to-have, sondern ein echtes Win-Win.
Dein Bildungsurlaub kann durch staatliche Programme bezuschusst werden – etwa über Bildungsprämien oder Fördermaßnahmen einzelner Bundesländer. Aber auch viele Arbeitgeber übernehmen inzwischen (teilweise) die Kosten für Seminare oder gewähren zusätzlich freie Tage, wenn das Thema zum Job passt. Wir unterstützen dich gern dabei, das Beste aus beiden Welten zu nutzen.
Die Kosten für deinen Bildungsurlaub kannst du in der Regel als Werbungskosten von der Steuer absetzen – oft sogar komplett. Das bedeutet: Du investierst in dich und bekommst einen Teil über die Steuererklärung zurück. Informiere dich dazu am besten bei deinem Steuerberater, welche Möglichkeiten in deinem Fall bestehen.
Bildungsurlaub oder Bildungszeit ist zusätzlicher, gesetzlich geregelter Sonderurlaub – on top zu deinem regulären Jahresurlaub. In vielen Bundesländern stehen dir 5 Tage pro Jahr zu. Und das Beste: In einigen Ländern kannst du die Tage ansammeln und ins Folgejahr mitnehmen – so sind auch bis zu 10 Tage Bildungsurlaub am Stück möglich. Ideal für intensivere Kurse und Reisen ins Ausland.
Unsere Kurse bieten nicht nur fundiertes Wissen, sondern auch bewusst Raum für ergänzende Aktivitäten – etwa Surfen, Wandern oder Yoga. Studien zeigen: Bewegung und Natur fördern nachweislich Konzentration, Kreativität und nachhaltiges Lernen. So wird Weiterbildung nicht nur effektiver, sondern auch erfüllender.
Durch unsere AZAV zertifizierung stellen wir sicher, dass unsere Weiterbildungen strengen Qualitätsstandards entsprechen. Für dich bedeutet das:
✅ Qualifizierte Dozent*innen
✅ Anerkennung bei Arbeitgebern & Behörden
✅ Förderung durch die Agentur für Arbeit möglich