Du lebst oder arbeitest in NRW und möchtest Bildungsurlaub beantragen? Hier erfährst du alles Wichtige: Wer Anspruch hat, wie viele Tage dir zustehen, welche Kurse anerkannt sind – und worauf du bei Antrag & Fristen achten musst.
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG) sichert pro Kalenderjahr fünf Tage bezahlte Freistellung für anerkannte berufliche, politische oder kulturelle Weiterbildungen. Nicht genutzte Tage kannst du einmalig schriftlich bis zum 31. Dezember übertragen und im Folgejahr zusammen mit dem neuen Anspruch als zehntägigen Block nutzen. Für Beamtinnen und Richterinnen gilt stattdessen die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV NRW).
Anspruch besteht nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Teilzeitbeschäftigte mit mindestens der Hälfte der regulären Arbeitszeit erhalten den vollen Anspruch. Voraussetzung ist ein von der Landesbehörde anerkannter Kurs; reine Selbstlernangebote werden nicht akzeptiert.
Standardanspruch: fünf Tage pro Jahr. Mit fristgerechter Übertragung kannst du im Folgejahr zehn Tage zusammenhängend nehmen. Verfallene Tage können nicht nachträglich geltend gemacht werden.
Den Antrag reichst du mindestens sechs Wochen vor Kursbeginn schriftlich ein. Reagiert der Arbeitgeber nicht innerhalb von drei Wochen, gilt der Bildungsurlaub als genehmigt. Bei Ablehnung muss eine schriftliche Begründung vorliegen.
Zugelassen sind Präsenz-, Hybrid- und Live-Online-Seminare mit ausgewiesenem Bildungszweck. Der Veranstalter muss in der NRW-Anerkennungsliste geführt sein. Reine asynchrone Onlinekurse ohne Live-Element werden nicht anerkannt.
Reiche ein formloses Anschreiben mit Kursdaten, Anerkennungsbescheid und gewünschtem Zeitraum an deinen Arbeitgeber ein. Bei Fragen hilft das Service-Team des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS).
Unsere Kurse vermitteln dir moderne Schlüsselkompetenzen, die dich zukunftsfähig machen – unabhängig von Branche oder Jobtitel. Es geht um Fähigkeiten, die dir helfen, komplexe Aufgaben zu strukturieren, Stress zu reduzieren und Veränderungen souverän zu meistern. Was du hier lernst, boostet nicht nur deine Karriere, sondern auch deinen Alltag. Bildungsurlaub ist bei uns kein Nice-to-have, sondern ein echter Win-Win – für dich, deinen Arbeitgeber und die Gesellschaft.
Dein Bildungsurlaub kann staatlich bezuschusst werden – über Förderprogramme der Bundesländer oder Bildungsprämien. Und auch viele Arbeitgeber unterstützen inzwischen (teilweise) die Kosten oder geben zusätzliche freie Tage. So profitierst du doppelt – und wir helfen dir gern dabei, das Beste aus beiden Welten herauszuholen.
Die Kosten für deinen Bildungsurlaub kannst du in der Regel als Werbungskosten von der Steuer absetzen – oft sogar komplett. Das bedeutet: Du investierst in dich und bekommst einen Teil der Kosten über deine Steuererklärung zurück. Informiere dich am besten bei deinem Steuerberater, welche Möglichkeiten in deinem Fall bestehen.
Bildungsurlaub oder Bildungszeit ist gesetzlich geregelter Sonderurlaub – on top zu deinem regulären Jahresurlaub. In vielen Bundesländern stehen dir 5 Tage pro Jahr zu. Und das Beste: In einigen Ländern kannst du die Tage ansammeln und ins Folgejahr mitnehmen – so sind auch bis zu 10 Tage Bildungsurlaub am Stück möglich. Ideal für intensivere Kurse und Reisen ins Ausland.
Ob Surfen, Wandern oder Yoga – bei uns lernst du nicht im stickigen Seminarraum, sondern verbindest Weiterbildung mit Bewegung und Natur. Studien belegen: Aktivität steigert Konzentration, Kreativität und Erinnerungsvermögen – und macht dein Lernerlebnis nicht nur effektiver, sondern abwechslungsreich und erfüllt.
Durch unsere AZAV-Zertifizierung stellen wir sicher, dass unsere Weiterbildungen strengen Qualitätsstandards entsprechen. Für dich bedeutet das:
✅ Qualifizierte Dozent*innen
✅ Anerkennung bei Arbeitgebern & Behörden
✅ Förderung durch die Agentur für Arbeit möglich