Bildungsurlaub ("Arbeitnehmerweiterbildung") in Nordrhein-Westfalen: Anspruch, Fristen & Voraussetzungen im Überblick

Du lebst oder arbeitest in NRW und möchtest Bildungsurlaub beantragen? Hier erfährst du alles Wichtige: Wer Anspruch hat, wie viele Tage dir zustehen, welche Kurse anerkannt sind – und worauf du bei Antrag & Fristen achten musst.

Blick auf den Kölner Dom und den Rhein – Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen

Das Wichtigste auf einen Blick:

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
  • Arbeitnehmer*innen (Voll- und Teilzeit)
  • Auszubildende
  • Kein Anspruch nach AWbG für Landes-/Kommunalbeamt*innen → SUrlV NRW
Wie viel Anspruch hast du?
  • 5 Tage pro Kalenderjahr
  • Übertrag einmalig möglich → 10 Tage im Folgejahr (schriftlich bis 31. 12. melden)
Was sind die Vorraussetzungen?
  • Mind. 6 Monate ununterbrochene Beschäftigung
  • Kurs muss vom Land NRW anerkannt sein
  • Teilzeit: voller Anspruch ab 50 % der Wochenarbeitszeit
Gibt es Einschränkungen/ Fristen?
  • Antrag 6 Wochen vor Kursbeginn stellen
  • Arbeitgeber muss spätestens 3 Wochen nach Beantragung reagieren, sonst gilt der Bildungsurlaub als genehmigt

Welche Ansprüche, Fristen & Voraussetzungen gelten bei Bildungsurlaub in NRW?

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG) sichert pro Kalenderjahr fünf Tage bezahlte Freistellung für anerkannte berufliche, politische oder kulturelle Weiterbildungen. Nicht genutzte Tage kannst du einmalig schriftlich bis zum 31. Dezember übertragen und im Folgejahr zusammen mit dem neuen Anspruch als zehntägigen Block nutzen. Für Beamtinnen und Richterinnen gilt stattdessen die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV NRW).

Was sind die Voraussetzungen, um Bildungsurlaub zu beantragen?

Anspruch besteht nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Teilzeitbeschäftigte mit mindestens der Hälfte der regulären Arbeitszeit erhalten den vollen Anspruch. Voraussetzung ist ein von der Landesbehörde anerkannter Kurs; reine Selbstlernangebote werden nicht akzeptiert.

Wie viele Tage stehen dir zu?

Standardanspruch: fünf Tage pro Jahr. Mit fristgerechter Übertragung kannst du im Folgejahr zehn Tage zusammenhängend nehmen. Verfallene Tage können nicht nachträglich geltend gemacht werden.

Diese Fristen musst du einhalten

Den Antrag reichst du mindestens sechs Wochen vor Kursbeginn schriftlich ein. Reagiert der Arbeitgeber nicht innerhalb von drei Wochen, gilt der Bildungsurlaub als genehmigt. Bei Ablehnung muss eine schriftliche Begründung vorliegen.

Was wird anerkannt?

Zugelassen sind Präsenz-, Hybrid- und Live-Online-Seminare mit ausgewiesenem Bildungszweck. Der Veranstalter muss in der NRW-Anerkennungsliste geführt sein. Reine asynchrone Onlinekurse ohne Live-Element werden nicht anerkannt.

Antragstellung – so läuft es ab

Reiche ein formloses Anschreiben mit Kursdaten, Anerkennungsbescheid und gewünschtem Zeitraum an deinen Arbeitgeber ein. Bei Fragen hilft das Service-Team des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS).

Sonderregelungen & Hinweise

  • Teilzeitkräfte: voller Anspruch ab 50 % Wochenarbeitszeit
  • Übertrag ermöglicht 10-Tage-Block (schriftlich bis 31. 12.)
  • Hybridformate zulässig, wenn Live-Anteile vorhanden sind
  • Kombination mit Erholungsurlaub erlaubt, wenn Bildungsurlaub separat beantragt wird
  • Beamtinnen / Richterinnen: Anspruch nach SUrlV NRW (10 Tage in 2 Jahren)

Gesetzliche Grundlage & weitere Informationen

5 Gründe, warum du Bildungsurlaub unbedingt nutzen solltest

Karriere-Booster – für dich und dein Team 💼

Unsere Kurse vermitteln dir moderne Schlüsselkompetenzen, die dich zukunftsfähig machen – unabhängig von Branche oder Jobtitel. Es geht um Fähigkeiten, die dir helfen, komplexe Aufgaben zu strukturieren, Stress zu reduzieren und Veränderungen souverän zu meistern. Was du hier lernst, boostet nicht nur deine Karriere, sondern auch deinen Alltag. Bildungsurlaub ist bei uns kein Nice-to-have, sondern ein echter Win-Win – für dich, deinen Arbeitgeber  und die Gesellschaft.

In vielen Bundesländern sogar gefördert 🏛️

Dein Bildungsurlaub kann staatlich bezuschusst werden – über Förderprogramme der Bundesländer oder Bildungsprämien. Und auch viele Arbeitgeber unterstützen inzwischen (teilweise) die Kosten oder geben zusätzliche freie Tage. So profitierst du doppelt – und wir helfen dir gern dabei, das Beste aus beiden Welten herauszuholen.

Steuerlich absetzbar 💰

Die Kosten für deinen Bildungsurlaub kannst du in der Regel als Werbungskosten von der Steuer absetzen – oft sogar komplett. Das bedeutet: Du investierst in dich und bekommst einen Teil der Kosten über deine Steuererklärung zurück. Informiere dich am besten bei deinem Steuerberater, welche Möglichkeiten in deinem Fall bestehen.

Extra bezahlte Freistellung für deine Bildung 🎉

Bildungsurlaub oder Bildungszeit ist gesetzlich geregelter Sonderurlaub – on top zu deinem regulären Jahresurlaub. In vielen Bundesländern stehen dir 5 Tage pro Jahr zu. Und das Beste: In einigen Ländern kannst du die Tage ansammeln und ins Folgejahr mitnehmen – so sind auch bis zu 10 Tage Bildungsurlaub am Stück möglich. Ideal für intensivere Kurse und Reisen ins Ausland.

Mit körperlicher Aktivität deinen Lernerfolg steigern 🧘

Ob Surfen, Wandern oder Yoga – bei uns lernst du nicht im stickigen Seminarraum, sondern verbindest Weiterbildung mit Bewegung und Natur. Studien belegen: Aktivität steigert Konzentration, Kreativität und Erinnerungsvermögen – und macht dein Lernerlebnis nicht nur effektiver, sondern abwechslungsreich und erfüllt.

Locations

Lernen, wo andere Urlaub machen – unsere Top-Locations für deinen Bildungsurlaub

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Wir sind ein anerkannter Bildungsträger.

Durch unsere AZAV-Zertifizierung stellen wir sicher, dass unsere Weiterbildungen strengen Qualitätsstandards entsprechen. Für dich bedeutet das:

✅ Qualifizierte Dozent*innen
✅ Anerkennung bei Arbeitgebern & Behörden
✅ Förderung durch die Agentur für Arbeit möglich

CERTURIA AZAV Trägerzulassung
Zugelassener Träger nach AZAV – Fachbereich 4 (Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung)