Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen: Anspruch, Fristen & Voraussetzungen im Überblick

Du lebst oder arbeitest in NRW und möchtest Bildungsurlaub beantragen? Hier erfährst du alles Wichtige: Wer Anspruch hat, wie viele Tage dir zustehen, welche Kurse anerkannt sind – und worauf du bei Antrag & Fristen achten musst.

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Das Wichtigste auf einen Blick:

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
  • Arbeitnehmer*innen (Voll- und Teilzeit)
  • Auszubildende
  • Kein Anspruch nach AWbG für Landes-/Kommunalbeamt*innen → SUrlV NRW
Wie viel Anspruch hast du?
  • 5 Tage pro Kalenderjahr
  • Übertrag einmalig möglich → 10 Tage im Folgejahr (schriftlich bis 31. 12. melden)
Was sind die Vorraussetzungen?
  • Mind. 6 Monate ununterbrochene Beschäftigung
  • Kurs muss vom Land NRW anerkannt sein
  • Teilzeit: voller Anspruch ab 50 % der Wochenarbeitszeit
Gibt es Einschränkungen/ Fristen?
  • Antrag 6 Wochen vor Kursbeginn stellen
  • Arbeitgeber muss spätestens 3 Wochen nach Beantragung reagieren, sonst gilt der Bildungsurlaub als genehmigt

Welche Ansprüche, Fristen & Voraussetzungen gelten bei Bildungsurlaub in NRW?

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG) sichert pro Kalenderjahr fünf Tage bezahlte Freistellung für anerkannte berufliche, politische oder kulturelle Weiterbildungen. Nicht genutzte Tage kannst du einmalig schriftlich bis zum 31. Dezember übertragen und im Folgejahr zusammen mit dem neuen Anspruch als zehntägigen Block nutzen. Für Beamtinnen und Richterinnen gilt stattdessen die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV NRW).

Was sind die Voraussetzungen, um Bildungsurlaub zu beantragen?

Anspruch besteht nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Teilzeitbeschäftigte mit mindestens der Hälfte der regulären Arbeitszeit erhalten den vollen Anspruch. Voraussetzung ist ein von der Landesbehörde anerkannter Kurs; reine Selbstlernangebote werden nicht akzeptiert.

Wie viele Tage stehen dir zu?

Standardanspruch: fünf Tage pro Jahr. Mit fristgerechter Übertragung kannst du im Folgejahr zehn Tage zusammenhängend nehmen. Verfallene Tage können nicht nachträglich geltend gemacht werden.

Diese Fristen musst du einhalten

Den Antrag reichst du mindestens sechs Wochen vor Kursbeginn schriftlich ein. Reagiert der Arbeitgeber nicht innerhalb von drei Wochen, gilt der Bildungsurlaub als genehmigt. Bei Ablehnung muss eine schriftliche Begründung vorliegen.

Was wird anerkannt?

Zugelassen sind Präsenz-, Hybrid- und Live-Online-Seminare mit ausgewiesenem Bildungszweck. Der Veranstalter muss in der NRW-Anerkennungsliste geführt sein. Reine asynchrone Onlinekurse ohne Live-Element werden nicht anerkannt.

Antragstellung – so läuft es ab

Reiche ein formloses Anschreiben mit Kursdaten, Anerkennungsbescheid und gewünschtem Zeitraum an deinen Arbeitgeber ein. Bei Fragen hilft das Service-Team des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS).

Sonderregelungen & Hinweise

  • Teilzeitkräfte: voller Anspruch ab 50 % Wochenarbeitszeit
  • Übertrag ermöglicht 10-Tage-Block (schriftlich bis 31. 12.)
  • Hybridformate zulässig, wenn Live-Anteile vorhanden sind
  • Kombination mit Erholungsurlaub erlaubt, wenn Bildungsurlaub separat beantragt wird
  • Beamtinnen / Richterinnen: Anspruch nach SUrlV NRW (10 Tage in 2 Jahren)

Gesetzliche Grundlage & weitere Informationen

Gibt es Fördermöglichkeiten für Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen?

Ja. Kleine und mittelständische Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden können einen pauschalen Zuschuss beantragen – aktuell 80,68 € pro Bildungsfreistellungstag (Stand 2025). Der Antrag muss mindestens vier Wochen vor Beginn gestellt werden.

Weitere Infos findest du hier:
https://www.mags.nrw/arbeitswelt/weiterbildung:contentReference[oaicite:3]{index=3}

5 Gründe, warum du Bildungsurlaub unbedingt nutzen solltest

Karriere-Booster – für dich und dein Team 💼

Du entwickelst Fähigkeiten, die dich im Berufsalltag wirklich weiterbringen – ob Kommunikation, KI oder Projektmanagement. Und das Beste: Auch dein Arbeitgeber profitiert davon. Bildungsurlaub ist kein Nice-to-have, sondern ein echtes Win-Win.

In vielen Bundesländern sogar gefördert 🏛️

Dein Bildungsurlaub kann durch staatliche Programme bezuschusst werden – etwa über Bildungsprämien oder Fördermaßnahmen einzelner Bundesländer. Aber auch viele Arbeitgeber übernehmen inzwischen (teilweise) die Kosten für Seminare oder gewähren zusätzlich freie Tage, wenn das Thema zum Job passt. Wir unterstützen dich gern dabei, das Beste aus beiden Welten zu nutzen.

Steuerlich absetzbar 💰

Die Kosten für deinen Bildungsurlaub kannst du in der Regel als Werbungskosten von der Steuer absetzen – oft sogar komplett. Das bedeutet: Du investierst in dich und bekommst einen Teil über die Steuererklärung zurück. Informiere dich dazu am besten bei deinem Steuerberater, welche Möglichkeiten in deinem Fall bestehen.

Extra bezahlte Freistellung für deine Bildung🎉

Bildungsurlaub oder Bildungszeit ist zusätzlicher, gesetzlich geregelter Sonderurlaub – on top zu deinem regulären Jahresurlaub. In vielen Bundesländern stehen dir 5 Tage pro Jahr zu. Und das Beste: In einigen Ländern kannst du die Tage ansammeln und ins Folgejahr mitnehmen – so sind auch bis zu 10 Tage Bildungsurlaub am Stück möglich. Ideal für intensivere Kurse und Reisen ins Ausland.

Aktivitäten fördern den Lernerfolg 🧘

Unsere Kurse bieten nicht nur fundiertes Wissen, sondern auch bewusst Raum für ergänzende Aktivitäten – etwa Surfen, Wandern oder Yoga. Studien zeigen: Bewegung und Natur fördern nachweislich Konzentration, Kreativität und nachhaltiges Lernen. So wird Weiterbildung nicht nur effektiver, sondern auch erfüllender.

Locations

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Vieux Boucau, Frankreich

Südwestfrankreich wie aus dem Bilderbuch – entspannter Lifestyle zwischen Wald, Strand und Wellen.

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Segeln im Mittelmeer

Lernen unter Segeln – auf einem Segelboot im Mittelmeer, wo Weite und Wind neue Perspektiven öffnen.

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Wähle deinen Bildungsurlaub – unsere Highlights auf einen Blick

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Wir sind ein anerkannter Bildungsträger.

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