Du lebst oder arbeitest in NRW und möchtest Bildungsurlaub beantragen? Hier erfährst du alles Wichtige: Wer Anspruch hat, wie viele Tage dir zustehen, welche Kurse anerkannt sind – und worauf du bei Antrag & Fristen achten musst.
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG) sichert pro Kalenderjahr fünf Tage bezahlte Freistellung für anerkannte berufliche, politische oder kulturelle Weiterbildungen. Nicht genutzte Tage kannst du einmalig schriftlich bis zum 31. Dezember übertragen und im Folgejahr zusammen mit dem neuen Anspruch als zehntägigen Block nutzen. Für Beamtinnen und Richterinnen gilt stattdessen die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV NRW).
Anspruch besteht nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Teilzeitbeschäftigte mit mindestens der Hälfte der regulären Arbeitszeit erhalten den vollen Anspruch. Voraussetzung ist ein von der Landesbehörde anerkannter Kurs; reine Selbstlernangebote werden nicht akzeptiert.
Standardanspruch: fünf Tage pro Jahr. Mit fristgerechter Übertragung kannst du im Folgejahr zehn Tage zusammenhängend nehmen. Verfallene Tage können nicht nachträglich geltend gemacht werden.
Den Antrag reichst du mindestens sechs Wochen vor Kursbeginn schriftlich ein. Reagiert der Arbeitgeber nicht innerhalb von drei Wochen, gilt der Bildungsurlaub als genehmigt. Bei Ablehnung muss eine schriftliche Begründung vorliegen.
Zugelassen sind Präsenz-, Hybrid- und Live-Online-Seminare mit ausgewiesenem Bildungszweck. Der Veranstalter muss in der NRW-Anerkennungsliste geführt sein. Reine asynchrone Onlinekurse ohne Live-Element werden nicht anerkannt.
Reiche ein formloses Anschreiben mit Kursdaten, Anerkennungsbescheid und gewünschtem Zeitraum an deinen Arbeitgeber ein. Bei Fragen hilft das Service-Team des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS).
Ja. Kleine und mittelständische Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden können einen pauschalen Zuschuss beantragen – aktuell 80,68 € pro Bildungsfreistellungstag (Stand 2025). Der Antrag muss mindestens vier Wochen vor Beginn gestellt werden.
Weitere Infos findest du hier: https://www.mags.nrw/arbeitswelt/weiterbildung:contentReference[oaicite:3]{index=3}
Du entwickelst Fähigkeiten, die dich im Berufsalltag wirklich weiterbringen – ob Kommunikation, KI oder Projektmanagement. Und das Beste: Auch dein Arbeitgeber profitiert davon. Bildungsurlaub ist kein Nice-to-have, sondern ein echtes Win-Win.
Dein Bildungsurlaub kann durch staatliche Programme bezuschusst werden – etwa über Bildungsprämien oder Fördermaßnahmen einzelner Bundesländer. Aber auch viele Arbeitgeber übernehmen inzwischen (teilweise) die Kosten für Seminare oder gewähren zusätzlich freie Tage, wenn das Thema zum Job passt. Wir unterstützen dich gern dabei, das Beste aus beiden Welten zu nutzen.
Die Kosten für deinen Bildungsurlaub kannst du in der Regel als Werbungskosten von der Steuer absetzen – oft sogar komplett. Das bedeutet: Du investierst in dich und bekommst einen Teil über die Steuererklärung zurück. Informiere dich dazu am besten bei deinem Steuerberater, welche Möglichkeiten in deinem Fall bestehen.
Bildungsurlaub oder Bildungszeit ist zusätzlicher, gesetzlich geregelter Sonderurlaub – on top zu deinem regulären Jahresurlaub. In vielen Bundesländern stehen dir 5 Tage pro Jahr zu. Und das Beste: In einigen Ländern kannst du die Tage ansammeln und ins Folgejahr mitnehmen – so sind auch bis zu 10 Tage Bildungsurlaub am Stück möglich. Ideal für intensivere Kurse und Reisen ins Ausland.
Unsere Kurse bieten nicht nur fundiertes Wissen, sondern auch bewusst Raum für ergänzende Aktivitäten – etwa Surfen, Wandern oder Yoga. Studien zeigen: Bewegung und Natur fördern nachweislich Konzentration, Kreativität und nachhaltiges Lernen. So wird Weiterbildung nicht nur effektiver, sondern auch erfüllender.
Durch unsere AZAV zertifizierung stellen wir sicher, dass unsere Weiterbildungen strengen Qualitätsstandards entsprechen. Für dich bedeutet das:
✅ Qualifizierte Dozent*innen
✅ Anerkennung bei Arbeitgebern & Behörden
✅ Förderung durch die Agentur für Arbeit möglich