Du lebst oder arbeitest in Sachsen und suchst nach Bildungsurlaub? Der Freistaat hat leider kein eigenes Bildungsfreistellungsgesetz. Trotzdem kannst du Weiterbildung über Arbeitgeberkulanz, Tarifverträge oder Förderprogramme realisieren. Hier findest du alle Fakten – kompakt und rechtssicher.
Sachsen gehört – wie Bayern – zu den beiden Bundesländern ohne eigenes Bildungsurlaubsgesetz. Die Entscheidung über bezahlte Freistellung liegt daher allein beim Arbeitgeber oder ergibt sich aus Tarif- bzw. Betriebsvereinbarungen.
Du kannst deinen Arbeitgeber um freiwillige Bildungsfreistellung bitten oder auf Tarifregelungen (z. B. Öffentlicher Dienst, IG Metall) verweisen, die oft bis zu fünf Tage Qualifizierungsurlaub vorsehen. Förderprogramme wie der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit decken Kurskosten, ersetzen aber keinen Urlaubsanspruch.
Suche dir zunächst einen fachlich passenden Kurs und fordere vom Veranstalter eine Teilnahme- beziehungsweise Anerkennungsbescheinigung an. Lege dann spätestens sechs bis acht Wochen vor Kursbeginn einen formlosen Antrag mit allen Kursdaten sowie der Bescheinigung bei deiner Personalabteilung vor. Der/die Arbeitgeberin hat zwei Wochen Zeit zu reagieren; bleibt eine Antwort aus, kannst du die Weiterbildung als stillschweigend genehmigt ansehen und verbindlich buchen.
Du entwickelst Fähigkeiten, die dich im Berufsalltag wirklich weiterbringen – ob Kommunikation, KI oder Projektmanagement. Und das Beste: Auch dein Arbeitgeber profitiert davon. Bildungsurlaub ist kein Nice-to-have, sondern ein echtes Win-Win.
Dein Bildungsurlaub kann durch staatliche Programme bezuschusst werden – etwa über Bildungsprämien oder Fördermaßnahmen einzelner Bundesländer. Aber auch viele Arbeitgeber übernehmen inzwischen (teilweise) die Kosten für Seminare oder gewähren zusätzlich freie Tage, wenn das Thema zum Job passt. Wir unterstützen dich gern dabei, das Beste aus beiden Welten zu nutzen.
Die Kosten für deinen Bildungsurlaub kannst du in der Regel als Werbungskosten von der Steuer absetzen – oft sogar komplett. Das bedeutet: Du investierst in dich und bekommst einen Teil über die Steuererklärung zurück. Informiere dich dazu am besten bei deinem Steuerberater, welche Möglichkeiten in deinem Fall bestehen.
Bildungsurlaub oder Bildungszeit ist zusätzlicher, gesetzlich geregelter Sonderurlaub – on top zu deinem regulären Jahresurlaub. In vielen Bundesländern stehen dir 5 Tage pro Jahr zu. Und das Beste: In einigen Ländern kannst du die Tage ansammeln und ins Folgejahr mitnehmen – so sind auch bis zu 10 Tage Bildungsurlaub am Stück möglich. Ideal für intensivere Kurse und Reisen ins Ausland.
Unsere Kurse bieten nicht nur fundiertes Wissen, sondern auch bewusst Raum für ergänzende Aktivitäten – etwa Surfen, Wandern oder Yoga. Studien zeigen: Bewegung und Natur fördern nachweislich Konzentration, Kreativität und nachhaltiges Lernen. So wird Weiterbildung nicht nur effektiver, sondern auch erfüllender.
Durch unsere AZAV zertifizierung stellen wir sicher, dass unsere Weiterbildungen strengen Qualitätsstandards entsprechen. Für dich bedeutet das:
✅ Qualifizierte Dozent*innen
✅ Anerkennung bei Arbeitgebern & Behörden
✅ Förderung durch die Agentur für Arbeit möglich