Du lebst oder arbeitest in Rheinland-Pfalz und möchtest Bildungsfreistellung (häufig auch „Bildungsurlaub“ genannt) beantragen? Hier erfährst du alles Wichtige: Wer Anspruch hat, wie viele Tage dir zustehen, welche Kurse anerkannt sind – und worauf du bei Antrag & Fristen achten musst.
Das Bildungsfreistellungsgesetz Rheinland-Pfalz (BiUrlG RP) sichert Beschäftigten bis zu zehn Tage bezahlte Freistellung innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Der Zweijahreszeitraum beginnt stets am 1. Januar eines ungeraden Jahres und endet am 31. Dezember des Folgejahres. Nicht genutzte Tage aus dem ersten Jahr übertragen sich automatisch – du musst nichts extra beantragen.
Anspruch entsteht nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Teilzeitkräfte mit mindestens der Hälfte der regulären Wochenarbeitszeit erhalten den vollen Anspruch. Der gewünschte Kurs muss in der Landesdatenbank als anerkannt geführt sein; reine Selbstlernangebote ohne Live-Anteil werden nicht zugelassen.
Du hast Anspruch auf fünf Tage pro Jahr – oder direkt auf bis zu zehn Tage am Stück, wenn du den gesamten Zweijahresanspruch für eine zusammenhängende Veranstaltung nutzt. Ein Übertrag ins dritte Jahr ist nicht möglich.
Reiche den Antrag mindestens sechs Wochen vor Kursbeginn schriftlich ein. Reagiert dein Arbeitgeber nicht bis zwei Wochen vor Start, gilt die Bildungsfreistellung automatisch als genehmigt (§ 6 BiUrlG RP). Ablehnungen müssen sachlich begründet und schriftlich mitgeteilt werden.
Anerkannt sind Präsenz-, Hybrid- und Live-Online-Seminare zur beruflichen, politischen oder kulturellen Weiterbildung. Der Veranstalter muss im offiziellen Anerkennungsverzeichnis des Landes geführt sein.
Reiche ein formloses Anschreiben mit Kursdaten, Anerkennungsbescheid und gewünschtem Zeitraum an deinen Arbeitgeber ein. Bei Rückfragen hilft das Bildungsministerium bzw. die Landesarbeitsgemeinschaft Weiterbildung (LAG W).
Ja, das Land Rheinland-Pfalz unterstützt gezielt kleine und mittelständische Unternehmen. Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten können eine pauschalisierte Lohnkostenerstattung beantragen, wenn ihre Mitarbeitenden an einer anerkannten Maßnahme der Bildungsfreistellung teilnehmen. Die Förderung richtet sich ausschließlich an Arbeitgeber und soll helfen, das während der Freistellung weitergezahlte Arbeitsentgelt zu kompensieren. Praktikantinnen, Volontärinnen und Auszubildende werden bei der Berechnung der Betriebsgröße nicht berücksichtigt.
Ausgeschlossen sind Unternehmen in öffentlicher Hand oder solche, die dauerhaft aus öffentlichen Mitteln finanziert werden.
Weitere Informationen und Antragsformulare findest du hier:
https://lsjv.rlp.de/themen/arbeit/bildungsfreistellung/informationen-fuer-arbeitgeber
https://mastd.rlp.de/themen/weiterbildung/bildungsfreistellung
Unsere Kurse vermitteln dir moderne Schlüsselkompetenzen, die dich zukunftsfähig machen – unabhängig von Branche oder Jobtitel. Es geht um Fähigkeiten, die dir helfen, komplexe Aufgaben zu strukturieren, Stress zu reduzieren und Veränderungen souverän zu meistern. Was du hier lernst, boostet nicht nur deine Karriere, sondern auch deinen Alltag. Bildungsurlaub ist bei uns kein Nice-to-have, sondern ein echter Win-Win – für dich, deinen Arbeitgeber und die Gesellschaft.
Dein Bildungsurlaub kann staatlich bezuschusst werden – über Förderprogramme der Bundesländer oder Bildungsprämien. Und auch viele Arbeitgeber unterstützen inzwischen (teilweise) die Kosten oder geben zusätzliche freie Tage. So profitierst du doppelt – und wir helfen dir gern dabei, das Beste aus beiden Welten herauszuholen.
Die Kosten für deinen Bildungsurlaub kannst du in der Regel als Werbungskosten von der Steuer absetzen – oft sogar komplett. Das bedeutet: Du investierst in dich und bekommst einen Teil der Kosten über deine Steuererklärung zurück. Informiere dich am besten bei deinem Steuerberater, welche Möglichkeiten in deinem Fall bestehen.
Bildungsurlaub oder Bildungszeit ist gesetzlich geregelter Sonderurlaub – on top zu deinem regulären Jahresurlaub. In vielen Bundesländern stehen dir 5 Tage pro Jahr zu. Und das Beste: In einigen Ländern kannst du die Tage ansammeln und ins Folgejahr mitnehmen – so sind auch bis zu 10 Tage Bildungsurlaub am Stück möglich. Ideal für intensivere Kurse und Reisen ins Ausland.
Ob Surfen, Wandern oder Yoga – bei uns lernst du nicht im stickigen Seminarraum, sondern verbindest Weiterbildung mit Bewegung und Natur. Studien belegen: Aktivität steigert Konzentration, Kreativität und Erinnerungsvermögen – und macht dein Lernerlebnis nicht nur effektiver, sondern abwechslungsreich und erfüllt.
Durch unsere AZAV-Zertifizierung stellen wir sicher, dass unsere Weiterbildungen strengen Qualitätsstandards entsprechen. Für dich bedeutet das:
✅ Qualifizierte Dozent*innen
✅ Anerkennung bei Arbeitgebern & Behörden
✅ Förderung durch die Agentur für Arbeit möglich