Du lebst oder arbeitest in Sachsen-Anhalt und möchtest Bildungsurlaub “Bildungsfreistellung” beantragen? Hier erfährst du alles Wichtige: Wer Anspruch hat, wie viele Tage dir zustehen, welche Kurse anerkannt sind – und worauf du bei Antrag & Fristen achten musst.
Das Bildungsfreistaltungsgesetz Sachsen-Anhalt (BiFG LSA) gewährt Arbeitnehmer*innen innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren insgesamt zehn bezahlte Freistellungstage, wobei pro Jahr höchstens fünf Tage in Anspruch genommen werden können. Nicht verbrauchte Tage des ersten Jahres werden automatisch übertragen. Der Anspruch greift nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit, sofern der Kurs vom Land anerkannt wurde.
Voraussetzung sind sechs Monate ununterbrochene Beschäftigung und ein Kurs, der in der Landesliste anerkannt ist. Teilzeitkräfte erhalten den vollen Anspruch, sobald sie zumindest fünfzig Prozent der regulären Wochenarbeitszeit arbeiten.
Es stehen dir fünf Tage pro Jahr zu. Durch den automatischen Übertrag kannst du innerhalb des Zweijahreszeitraums eine zehntägige Weiterbildung besuchen. Darüber hinausgehende Überträge sind gesetzlich nicht vorgesehen.
Der Antrag muss mindestens sechs Wochen vor Kursbeginn schriftlich gestellt werden. Reagiert der Arbeitgeber nicht innerhalb von vier Wochen, gilt die Bildungsfreistellung als bewilligt. Schriftliche Ablehnungen sind nur bei zwingenden betrieblichen Gründen zulässig.
Zugelassen sind vor allem berufliche, politische oder kulturelle Bildungsangebote in Präsenz, hybrid oder live-online. Reine On-Demand-Formate ohne synchronen Austausch sind ausgeschlossen.
Ein formloses Schreiben mit Kursangaben und Anerkennungsbescheid genügt. Arbeitgeber*in muss den Antrag innerhalb der Frist prüfen und schriftlich Stellung beziehen.
Du entwickelst Fähigkeiten, die dich im Berufsalltag wirklich weiterbringen – ob Kommunikation, KI oder Projektmanagement. Und das Beste: Auch dein Arbeitgeber profitiert davon. Bildungsurlaub ist kein Nice-to-have, sondern ein echtes Win-Win.
Dein Bildungsurlaub kann durch staatliche Programme bezuschusst werden – etwa über Bildungsprämien oder Fördermaßnahmen einzelner Bundesländer. Aber auch viele Arbeitgeber übernehmen inzwischen (teilweise) die Kosten für Seminare oder gewähren zusätzlich freie Tage, wenn das Thema zum Job passt. Wir unterstützen dich gern dabei, das Beste aus beiden Welten zu nutzen.
Die Kosten für deinen Bildungsurlaub kannst du in der Regel als Werbungskosten von der Steuer absetzen – oft sogar komplett. Das bedeutet: Du investierst in dich und bekommst einen Teil über die Steuererklärung zurück. Informiere dich dazu am besten bei deinem Steuerberater, welche Möglichkeiten in deinem Fall bestehen.
Bildungsurlaub oder Bildungszeit ist zusätzlicher, gesetzlich geregelter Sonderurlaub – on top zu deinem regulären Jahresurlaub. In vielen Bundesländern stehen dir 5 Tage pro Jahr zu. Und das Beste: In einigen Ländern kannst du die Tage ansammeln und ins Folgejahr mitnehmen – so sind auch bis zu 10 Tage Bildungsurlaub am Stück möglich. Ideal für intensivere Kurse und Reisen ins Ausland.
Unsere Kurse bieten nicht nur fundiertes Wissen, sondern auch bewusst Raum für ergänzende Aktivitäten – etwa Surfen, Wandern oder Yoga. Studien zeigen: Bewegung und Natur fördern nachweislich Konzentration, Kreativität und nachhaltiges Lernen. So wird Weiterbildung nicht nur effektiver, sondern auch erfüllender.
Durch unsere AZAV zertifizierung stellen wir sicher, dass unsere Weiterbildungen strengen Qualitätsstandards entsprechen. Für dich bedeutet das:
✅ Qualifizierte Dozent*innen
✅ Anerkennung bei Arbeitgebern & Behörden
✅ Förderung durch die Agentur für Arbeit möglich