Du lebst oder arbeitest in Sachsen-Anhalt und möchtest Bildungsurlaub “Bildungsfreistellung” beantragen? Hier erfährst du alles Wichtige: Wer Anspruch hat, wie viele Tage dir zustehen, welche Kurse anerkannt sind – und worauf du bei Antrag & Fristen achten musst.
Das Bildungsfreistaltungsgesetz Sachsen-Anhalt (BiFG LSA) gewährt Arbeitnehmer*innen innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren insgesamt zehn bezahlte Freistellungstage. Nicht verbrauchte Tage des ersten Jahres werden automatisch übertragen. Der Anspruch greift nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit, sofern der Kurs vom Land anerkannt wurde.
Voraussetzung sind sechs Monate ununterbrochene Beschäftigung und ein Kurs, der in der Landesliste anerkannt ist.
Es stehen dir fünf Tage pro Jahr zu. Durch den automatischen Übertrag kannst du innerhalb des Zweijahreszeitraums eine zehntägige Weiterbildung besuchen. Darüber hinausgehende Überträge sind gesetzlich nicht vorgesehen.
Der Antrag muss mindestens sechs Wochen vor Kursbeginn schriftlich gestellt werden. Reagiert der Arbeitgeber nicht innerhalb von vier Wochen, gilt die Bildungsfreistellung als bewilligt. Schriftliche Ablehnungen sind nur bei zwingenden betrieblichen Gründen zulässig.
Zugelassen sind vor allem berufliche, politische oder kulturelle Bildungsangebote in Präsenz, hybrid oder live-online. Reine On-Demand-Formate ohne synchronen Austausch sind ausgeschlossen.
Ein formloses Schreiben mit Kursangaben und Anerkennungsbescheid genügt. Arbeitgeber*in muss den Antrag innerhalb der Frist prüfen und schriftlich Stellung beziehen.
Unsere Kurse vermitteln dir moderne Schlüsselkompetenzen, die dich zukunftsfähig machen – unabhängig von Branche oder Jobtitel. Es geht um Fähigkeiten, die dir helfen, komplexe Aufgaben zu strukturieren, Stress zu reduzieren und Veränderungen souverän zu meistern. Was du hier lernst, boostet nicht nur deine Karriere, sondern auch deinen Alltag. Bildungsurlaub ist bei uns kein Nice-to-have, sondern ein echter Win-Win – für dich, deinen Arbeitgeber und die Gesellschaft.
Dein Bildungsurlaub kann staatlich bezuschusst werden – über Förderprogramme der Bundesländer oder Bildungsprämien. Und auch viele Arbeitgeber unterstützen inzwischen (teilweise) die Kosten oder geben zusätzliche freie Tage. So profitierst du doppelt – und wir helfen dir gern dabei, das Beste aus beiden Welten herauszuholen.
Die Kosten für deinen Bildungsurlaub kannst du in der Regel als Werbungskosten von der Steuer absetzen – oft sogar komplett. Das bedeutet: Du investierst in dich und bekommst einen Teil der Kosten über deine Steuererklärung zurück. Informiere dich am besten bei deinem Steuerberater, welche Möglichkeiten in deinem Fall bestehen.
Bildungsurlaub oder Bildungszeit ist gesetzlich geregelter Sonderurlaub – on top zu deinem regulären Jahresurlaub. In vielen Bundesländern stehen dir 5 Tage pro Jahr zu. Und das Beste: In einigen Ländern kannst du die Tage ansammeln und ins Folgejahr mitnehmen – so sind auch bis zu 10 Tage Bildungsurlaub am Stück möglich. Ideal für intensivere Kurse und Reisen ins Ausland.
Ob Surfen, Wandern oder Yoga – bei uns lernst du nicht im stickigen Seminarraum, sondern verbindest Weiterbildung mit Bewegung und Natur. Studien belegen: Aktivität steigert Konzentration, Kreativität und Erinnerungsvermögen – und macht dein Lernerlebnis nicht nur effektiver, sondern abwechslungsreich und erfüllt.
Durch unsere AZAV-Zertifizierung stellen wir sicher, dass unsere Weiterbildungen strengen Qualitätsstandards entsprechen. Für dich bedeutet das:
✅ Qualifizierte Dozent*innen
✅ Anerkennung bei Arbeitgebern & Behörden
✅ Förderung durch die Agentur für Arbeit möglich