Du lebst oder arbeitest in Bremen und möchtest Bildungszeit beantragen? Hier erfährst du alles Wichtige: Wer Anspruch hat, wie viele Tage dir zustehen, welche Kurse anerkannt sind – und worauf du bei Antrag & Fristen achten musst.
Das Bremische Bildungszeitgesetz (BremBZG) sichert Beschäftigten bis zu zehn bezahlte Freistellungstage in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Du kannst jedes Jahr fünf Tage nutzen oder – wenn du im ersten Jahr verzichtest – beide Ansprüche zu einem zusammenhängenden Zehn-Tage-Block im Folgejahr bündeln.
Der Anspruch entsteht nach sechs Monaten ununterbrochener Beschäftigung beim selben Arbeitgeber. Teilzeitkräfte erhalten den vollen Anspruch, wenn ihre Wochenarbeitszeit mindestens die Hälfte einer Vollzeitstelle beträgt. Der gewünschte Kurs muss vom Senator für Arbeit, Soziales, Jugend & Integration als Bildungszeit anerkannt sein.
Grundsätzlich fünf Tage pro Kalenderjahr. Innerhalb des festen Zweijahreszeitraums darfst du beide Jahresansprüche kombinieren und einmalig eine zehntägige Weiterbildung besuchen.
Stelle den Antrag spätestens vier Wochen vor Kursbeginn schriftlich. Antwortet der Arbeitgeber nicht innerhalb von einer Woche nach Beantragung, gilt die Bildungszeit automatisch als genehmigt (§ 10 BremBZG).
Anerkannt werden Präsenz-, Hybrid- und Live-Online-Seminare zur beruflichen, politischen oder kulturellen Weiterbildung. Reine asynchrone E-Learning-Formate ohne Live-Anteil sind ausgeschlossen.
Reiche ein formloses Anschreiben mit Kursdaten, Anerkennungsbescheid und gewünschtem Zeitraum ein. Der Arbeitgeber darf nur bei zwingenden betrieblichen Gründen ablehnen und muss dies schriftlich begründen.
Unsere Kurse vermitteln dir moderne Schlüsselkompetenzen, die dich zukunftsfähig machen – unabhängig von Branche oder Jobtitel. Es geht um Fähigkeiten, die dir helfen, komplexe Aufgaben zu strukturieren, Stress zu reduzieren und Veränderungen souverän zu meistern. Was du hier lernst, boostet nicht nur deine Karriere, sondern auch deinen Alltag. Bildungsurlaub ist bei uns kein Nice-to-have, sondern ein echter Win-Win – für dich, deinen Arbeitgeber und die Gesellschaft.
Dein Bildungsurlaub kann staatlich bezuschusst werden – über Förderprogramme der Bundesländer oder Bildungsprämien. Und auch viele Arbeitgeber unterstützen inzwischen (teilweise) die Kosten oder geben zusätzliche freie Tage. So profitierst du doppelt – und wir helfen dir gern dabei, das Beste aus beiden Welten herauszuholen.
Die Kosten für deinen Bildungsurlaub kannst du in der Regel als Werbungskosten von der Steuer absetzen – oft sogar komplett. Das bedeutet: Du investierst in dich und bekommst einen Teil der Kosten über deine Steuererklärung zurück. Informiere dich am besten bei deinem Steuerberater, welche Möglichkeiten in deinem Fall bestehen.
Bildungsurlaub oder Bildungszeit ist gesetzlich geregelter Sonderurlaub – on top zu deinem regulären Jahresurlaub. In vielen Bundesländern stehen dir 5 Tage pro Jahr zu. Und das Beste: In einigen Ländern kannst du die Tage ansammeln und ins Folgejahr mitnehmen – so sind auch bis zu 10 Tage Bildungsurlaub am Stück möglich. Ideal für intensivere Kurse und Reisen ins Ausland.
Ob Surfen, Wandern oder Yoga – bei uns lernst du nicht im stickigen Seminarraum, sondern verbindest Weiterbildung mit Bewegung und Natur. Studien belegen: Aktivität steigert Konzentration, Kreativität und Erinnerungsvermögen – und macht dein Lernerlebnis nicht nur effektiver, sondern abwechslungsreich und erfüllt.
Durch unsere AZAV-Zertifizierung stellen wir sicher, dass unsere Weiterbildungen strengen Qualitätsstandards entsprechen. Für dich bedeutet das:
✅ Qualifizierte Dozent*innen
✅ Anerkennung bei Arbeitgebern & Behörden
✅ Förderung durch die Agentur für Arbeit möglich