Du lebst oder arbeitest in Bremen und möchtest Bildungszeit beantragen? Hier erfährst du alles Wichtige: Wer Anspruch hat, wie viele Tage dir zustehen, welche Kurse anerkannt sind – und worauf du bei Antrag & Fristen achten musst.
Das Bremische Bildungszeitgesetz (BremBZG) sichert Beschäftigten bis zu zehn bezahlte Freistellungstage in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Du kannst jedes Jahr fünf Tage nutzen oder – wenn du im ersten Jahr verzichtest – beide Ansprüche zu einem zusammenhängenden Zehn-Tage-Block im Folgejahr bündeln.
Der Anspruch entsteht nach sechs Monaten ununterbrochener Beschäftigung beim selben Arbeitgeber. Teilzeitkräfte erhalten den vollen Anspruch, wenn ihre Wochenarbeitszeit mindestens die Hälfte einer Vollzeitstelle beträgt. Der gewünschte Kurs muss vom Senator für Arbeit, Soziales, Jugend & Integration als Bildungszeit anerkannt sein.
Grundsätzlich fünf Tage pro Kalenderjahr. Innerhalb des festen Zweijahreszeitraums darfst du beide Jahresansprüche kombinieren und einmalig eine zehntägige Weiterbildung besuchen.
Stelle den Antrag spätestens vier Wochen vor Kursbeginn schriftlich. Antwortet der Arbeitgeber nicht innerhalb von einer Woche nach Beantragung, gilt die Bildungszeit automatisch als genehmigt (§ 10 BremBZG).
Anerkannt werden Präsenz-, Hybrid- und Live-Online-Seminare zur beruflichen, politischen oder kulturellen Weiterbildung. Reine asynchrone E-Learning-Formate ohne Live-Anteil sind ausgeschlossen.
Reiche ein formloses Anschreiben mit Kursdaten, Anerkennungsbescheid und gewünschtem Zeitraum ein. Der Arbeitgeber darf nur bei zwingenden betrieblichen Gründen ablehnen und muss dies schriftlich begründen.
Du entwickelst Fähigkeiten, die dich im Berufsalltag wirklich weiterbringen – ob Kommunikation, KI oder Projektmanagement. Und das Beste: Auch dein Arbeitgeber profitiert davon. Bildungsurlaub ist kein Nice-to-have, sondern ein echtes Win-Win.
Dein Bildungsurlaub kann durch staatliche Programme bezuschusst werden – etwa über Bildungsprämien oder Fördermaßnahmen einzelner Bundesländer. Aber auch viele Arbeitgeber übernehmen inzwischen (teilweise) die Kosten für Seminare oder gewähren zusätzlich freie Tage, wenn das Thema zum Job passt. Wir unterstützen dich gern dabei, das Beste aus beiden Welten zu nutzen.
Die Kosten für deinen Bildungsurlaub kannst du in der Regel als Werbungskosten von der Steuer absetzen – oft sogar komplett. Das bedeutet: Du investierst in dich und bekommst einen Teil über die Steuererklärung zurück. Informiere dich dazu am besten bei deinem Steuerberater, welche Möglichkeiten in deinem Fall bestehen.
Bildungsurlaub oder Bildungszeit ist zusätzlicher, gesetzlich geregelter Sonderurlaub – on top zu deinem regulären Jahresurlaub. In vielen Bundesländern stehen dir 5 Tage pro Jahr zu. Und das Beste: In einigen Ländern kannst du die Tage ansammeln und ins Folgejahr mitnehmen – so sind auch bis zu 10 Tage Bildungsurlaub am Stück möglich. Ideal für intensivere Kurse und Reisen ins Ausland.
Unsere Kurse bieten nicht nur fundiertes Wissen, sondern auch bewusst Raum für ergänzende Aktivitäten – etwa Surfen, Wandern oder Yoga. Studien zeigen: Bewegung und Natur fördern nachweislich Konzentration, Kreativität und nachhaltiges Lernen. So wird Weiterbildung nicht nur effektiver, sondern auch erfüllender.
Durch unsere AZAV zertifizierung stellen wir sicher, dass unsere Weiterbildungen strengen Qualitätsstandards entsprechen. Für dich bedeutet das:
✅ Qualifizierte Dozent*innen
✅ Anerkennung bei Arbeitgebern & Behörden
✅ Förderung durch die Agentur für Arbeit möglich