Bildungsurlaub – das klingt erstmal nach einem Benefit für Vollzeitkräfte. Aber die gute Nachricht: Auch als Teilzeitbeschäftigte*r hast du in fast allen Bundesländern Anspruch auf bezahlte Freistellung für Weiterbildung. Dein Arbeitgeber zahlt dir während des Bildungsurlaubs weiterhin dein Gehalt.
Der Unterschied: Die Anzahl der Tage passt sich deiner tatsächlichen Arbeitswoche an. Wer an weniger Tagen pro Woche arbeitet, bekommt entsprechend weniger Bildungsurlaubstage – aber der Anspruch besteht. Das ist gesetzlich geregelt.



